Vier Jahre Haft für Betrügerin

Am Landesgericht Innsbruck ist am Mittwoch eine 65-jährige Frau wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie prellte ihre Opfer um ca. 800.000 Euro. Grund war der unmäßige Lebensstandard der Frau.

Dass eine Kindheit im finanziellen Wohlstand schlimmstenfalls eine kriminelle Karriere begründen kann, diesen Eindruck konnte man am Mittwoch am Landesgericht bekommen.

Konnte Lebensstandard nicht halten

Sie sei wohlhabend aufgewachsen, sagte die Angeklagte vor dem Richter, sie habe wohlhabend geheiratet und musste sich nie um etwas kümmern. Auch beruflich stellte die ehemals leitende Angestellte einer Sozialakademie immer etwas dar. Dann säumten Rückschläge wie die Scheidung und der Tod der Mutter ihr Leben und sie sei in eine Krise gestürzt. Doch der hohe materielle Anspruch an das Leben blieb. Es sei ihr einfach nicht, den Standard zu verringern, sagte die Frau. Mit ersten Betrügereien versuchte sie Finanzlöcher zu stopfen.

Die Opfer sahen den luxuriösen Lebensstil der Frau und vertrauten ihr offenbar uneingeschränkt. Die Angeklagte gaukelte ihnen lukrative Immobilien- und Autokäufe vor. Vor Gericht schilderte die Frau, die voll geständig war und tiefes Bedauern ausdrückte, den Kreislauf von Geldbeschaffung und Tilgung offener Schulden. Wenn sie diese Summen für sich selbst gehabt hätte, sagte sie, hätte sie sich längst abgesetzt. Von den 800.000 Euro, die sie von ihren Opfern nach und nach bekam, sei nichts übriggeblieben.

Urteil ist rechtskräftig

Dass die Angeklagte - wie sie selbst sagte - nicht mit weniger Geld auskommen konnte, setzte sich auch nach Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen fort. Wegen der Kontosperre war die Miete nicht mehr zahlbar, die Frau zog in ein Luxushotel, wo sie im Glamour weiterlebte und binnen drei Wochen eine Zeche von 10.000 Euro zusammenkommen ließ, Kosmetik und Abend-Make-Up inklusive. Doch die Untersuchungshaft brachte Ernüchterung. Die Angeklagte will nun auf kleinerem Fuß weiterleben. So hat sie, schilderte sie dem Gericht, auf das Herumtelefonieren im Bekanntenkreis verzichtet und mit einem Pflichtverteidiger vorlieb genommen. Das Urteil von vier Jahren Haft ist rechtskräftig.