Anklage wegen Mordes in Söll

Im Mordfall an der Eibergstraße in Söll hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Griechen und die Ehefrau des Opfers Anklage wegen Mordes bzw. Beitrag zum Mord erhoben. Die Ermittlungen zeigen eine akribisch geplante Tat.

Nach den Ermittlungen sollen der 28-jährige Grieche und die 32-jährige Deutsche gemeinsam geplant haben, den Ehemann der Frau zu töten. Der Grund dafür soll den Ermittlungen zufolge sein, dass der Ehemann wiederholt gegen seine Ehefrau und die gemeinsame sechsjährige Tochter gewalttätig gewesen sein soll. Im Fall einer Trennung hätte die Frau befürchtet, dass ihr Mann mit der Tochter nach Griechenland ziehen würde. Bei dem angeklagten Mann handelt es sich um einen gemeinsamen Freund des Ehepaares, der sich eine Beziehung mit der Witwe erhofft habe.

Akribische Planung für Mord

Zum Parkplatz „Eiserne Stiege“ an der Eibergstraße holte sich der Angeklagte vor seiner Fahrt von München nach Tirol Informationen über das Internet. Am 6. November schließlich fuhren der Angeklagte mit dem späteren Opfer nach Tirol, und ließ ihn in dem Glauben, ein Paket zuzustellen. An dem Parkplatz hielten sie an, um sich die Füße zu vertreten. Der Angeklagte tötete dann den Mann, der noch zu flüchten versuchte, mit zehn Schüssen in den Kopf und in den Rücken. Ein elfter Schuss verfehlte das Opfer.

Schlüssel bei Leiche führte zu Täter

Die Ermittler haben beim Leichnam einen Schlüssel für ein Leihauto gefunden. Da dieses auf den Angeklagten zugelassen war, nahmen die Ermittler zunächst an, bei dem Toten handle es sich um ihn. In seiner Wohnung wurde schließlich die Tatwaffe gefunden. Die Überwachung des Handys lenkte dann den Tatverdacht auch auf die Ehefrau/Witwe. Beide wurden zunächst in Bayern verhaftet, bevor sie nach Österreich ausgeliefert wurden. Sie sitzen derzeit in Innsbruck in Untersuchungshaft.

Ermittler untersuchen den Fundort der Leiche an der Eibergstraße in Söll

Zeitungsfoto.at

Gemeinsamer Plan

Der Erstangeklagte hat sich wegen Mordes zu verantworten. Die Witwe wurde als Beitragstäterin angeklagt. Ihr wird angelastet, dass sie dem Plan des Erstangeklagten, ihren Mann zu töten, mehrfach zugestimmt, ihm Ratschläge zur Tatausführung und zum Verhalten nach der Tat erteilt und ihm eine gemeinsame Zukunft nach der Tat in Aussicht gestellt hat.

Der Angeklagte ist geständig, die Angeklagte räumt ein vom Tatplan gewusst und diesem zugestimmt zu haben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch nicht klar. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, sie kann von den Angeklagten binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Das Verbrechen des Mordes ist mit zehn bis 20-jähriger oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Für einen Beitrag zum Mord gilt dieselbe Strafdrohung.

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