Prozess um Verkauf kranker Kühe

Ein bayerischer und ein Tiroler Viehhändler sind sich am Mittwoch bei einem Zivilprozess am Landesgericht als Streitparteien gegenüber gesessen. Der Tiroler soll seinem Kunden mit einer Tierseuche befallene Kühe verkauft haben.

Der Fall der an dem Virus erkrankten Rinder aus dem Unterland hat weit größere Kreise gezogen, als man von einem Zivilverfahren vermuten würde. Die EU-Kommission verlangte Rechenschaft und sogar aus Algerien kamen Nachfragen, wie infizierte Kühe in den internationalen Verkauf kommen konnten. Auch das Landeskriminalamt war 2015 mit diesem Fall befasst, ein Strafverfahren folgte.

IBR

IBR steht für Infektiöse Bovine Rhinotracheitis ist eine Viruserkrankung bei Rindern und verursacht eine Entzündung im Bereich der Nase und der Luftröhre.

Am Mittwoch ging es konkret um jenen Schaden, den ein großer bayerischer Viehhändler erlitten haben soll, der vom Tiroler Händler acht mit der Rinderseuche IBR befallene Tiere erworben hat. Sein Betrieb wurde daraufhin gesperrt. Der Händler musste seinen gesamten Bestand von 90 Tieren schlachten, den Stall desinfizieren und eine Frist von 44 Tagen einhalten, bis er neue Rinder einstellen durfte. Auch der Stall des Tiroler Viehhändlers wurde gesperrt, so wie insgesamt 45 Ställe im Bezirk Kufstein.

Fleisch wurde verkauft

Bis zum Bekanntwerden des Seuchenfalles im Unterland galten Österreich, Bayern und die Provinz Bozen als IBR-seuchenfrei. Ein bemerkenswertes Detail aus der Verhandlung ist, dass das Fleisch der teilweise infizierten Kühe trotzdem an einen großen Fleischbetrieb in Bayern verkauft wurde - wenn auch verbilligt. Das ist zwar laut Gesetz offenbar erlaubt, ein schaler Nachgeschmack bei Fleischgenießern dürfte aber bleiben.

Das Verfahren wurde am Mittwoch vertagt, ein weiteres Gutachten soll eingeholt werden.

Links: