KitzVenture sieht sich unfair behandelt

Die Tiroler Anlagefirma KitzVenture sieht sich unfair behandelt. Das an mehreren juristischen Fronten kämpfende Unternehmen ortet zudem ein Zuständigkeitswirrwarr zwischen Aufsichtsbehörden und Ministerien.

KitzVenture kritisiert eine „sachlich schwer nachvollziehbare aufsichtsrechtliche Ungleichstellung“. Das betreffe letztendlich die gesamte Start-up-und Crowdfunding-Branche in Österreich.

KitzVenture verweist auf differenziertes Gesetz

KitzVenture sammelt wie berichtet über eine Crowdfunding-Plattform bei Anlegern Geld in Form von Nachrangdarlehen ein und verspricht ihnen 9,75 Prozent Zinsen im Jahr. Die Anlegergelder sollen in Start-ups investiert werden. Die Kapitalemission erfolgt auf Basis des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG), wonach ein einzelner Anleger in der Regel nicht mehr als 5.000 Euro pro Jahr veranlagen darf. Das Gesetz sei also klar auf Risikokapital und Kleinanleger ausgelegt. Anstelle eines umfangreichen Kapitalmarktprospektes ist auch nur die Veröffentlichung eines Informationsblattes vorgeschrieben.

Deswegen ist das Unternehmen auch in drei laufende Verfahren involviert, unter anderem mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) - mehr dazu in Einstweilige Verfügung gegen KitzVenture. Dieser beklagt, dass die Werbung und das Zinsversprechen von KitzVenture alleine für eine Irreführung der Anleger - hauptsächlich einfache Sparer - ausgereicht hätten.

Crowdfunding-Anleger sind keine Sparbuch-Sparer

„Wenn die Risikobereitschaft von Crowdfunding-Anlegern, egal ob KitzVenture oder Dritte, grundsätzlich anhand des Sparbuch-Sparers gemessen wird, wird dies für die gesamte Startup- und Crowdfunding-Branche kritisch“, kritisierte KitzVenture-Anwalt Georges Leser am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme zur APA.

Die zunächst nach dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) beabsichtigte gesetzliche Erleichterung könne nicht wirksam werden, wenn sich diese nicht auch in der Judikatur niederschlage. Ein vom Gesetzgeber gewünschter Vorteil von Veranlagungen in Start-ups dürfe nicht mit einer Veranlagung in Sparbüchern verglichen werden. „Es muss daher auch in der Judikatur eindeutig zwischen Sparbuch-Sparer und Risikokapital-Veranlagung für Kleinanleger differenziert werden“, so Leser.

Wer kontrolliert welche Beträge?

Kritisiert wird auch das Kompetenzwirrwarr. Zuständig für Emissionen über Crowdfunding-Plattformen nach dem AltFG ist das Wirtschaftsministerium. Sie unterliegen der Gewerbeordnung. Im Gegensatz dazu unterliegen konzessionspflichtige Finanzgeschäfte dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAP), wofür die FMA zuständig ist.

KitzVenture sehe sich in der Praxis allerdings damit konfrontiert, dass derzeit für das Verwaltungsverfahren sowohl die Bezirkshauptmannschaft (BH) Kitzbühel als auch die Finanzaufsichtsbehörde FMA zuständig seien, obwohl sich die FMA zuvor als unzuständig erklärt habe. Die FMA habe zusätzlich Strafanzeige erstattet, was aber auch das Verwaltungsverfahren behindere, so Leser - mehr dazu in Strafanzeige gegen KitzVenture.