Bedingte Haft nach Untreue wegen Spielsucht

Am Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstag ein 53-Jähriger zu einer bedingten Haft- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte als Angestellter in einem Autohaus 223.000 Euro veruntreut, um seine Spielsucht zu finanzieren.

Das Vertrauen der Unternehmerfamilie zu ihrem Angestellten war nahezu grenzenlos. Der Angeklagte hatte sich in den letzten 30 Jahren vom Lehrling zum Überweisungsberechtigten hochgearbeitet. Und das wäre er vermutlich heute noch, wenn er nicht an der Spielsucht erkrankt wäre.

Angeklagter war voll geständig

Vier bis fünf Mal wöchentlich war er im Casino, wie er vor dem Richter angab. Um seine Sucht zu finanzieren, überwies er 34 Mal größere Beträge auf sein Konto. Es entstand ein Schaden in der Höhe von 223.000 Euro, errechnete der Staatsanwalt. Der bisher unbescholtene Angeklagte war voll geständig.

Angezeigt hat ihn übrigens nicht die Unternehmerfamilie. Diese wäre sogar mit einer Wiedergutmachung in Höhe von 100.000 Euro zufrieden gewesen. Doch der geplante Verkauf des Hauses des Angeklagten klappte wegen der gleichzeitigen Scheidung nicht. Und so sitzt der Angeklagte trotz des unglaublichen Entgegenkommens der Geschädigten nach wie vor auf einem Schuldenberg.

Mildes Urteil

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe selbst seine Sperrung bei den Casinos beantragt. Dennoch seien auch danach noch problemlos Casinobesuche möglich gewesen. Das Geständnis und die aktive Mithilfe bei der Aufklärung haben dem 53-Jährigen ein mildes Urteil von Richter Thomas Dampf beschert. Ein Jahr bedingte Haft und eine Geldstrafe in der Höhe von 4.600 Euro hielt der Schöffensenat für angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.