Söll: Anklage nach Tod einer Sechsjährigen

Nach dem tödlichen Skiunfall Ende Jänner in Söll ist der stellvertretende Betriebsleiter der Bergbahn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Ein sechsjähriges Urlauberkind starb, weil es gegen eine Schneekanone prallte.

Der Aufprall des kleinen Mädchens am 29. Jänner war so heftig, dass die Ärzte der Innsbrucker Klinik dem Kind nicht mehr helfen konnten. Die Sechsjährige starb an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma - mehr dazu in Tödlicher Skiunfall - Untersuchungen laufen.

STA: Sicherheitsvorkehrung nicht ausreichend

Die Schneekanone, gegen die das Mädchen geprallt war, sei zwar durch einen Absperrzaun gekennzeichnet, so die Staatsanwaltschaft (STA). Ein solcher Zaun erfülle aber nicht die Funktion eines Fangzaunes, der eine Kollision hätte verhindern können. Die Schneekanone hätte laut Staatsanwalt zudem mit einem Anprallschutz abgepolstert werden müssen. Die Verletzungsgefahr hätte damit erheblich gemindert werden können. Das habe das Sachverständigen-Gutachten ergeben.

Tödlicher Skiunfall Söll

Zoom.Tirol

Der 46-jährige stellvertretende Betriebsleiter muss sich am 23. Mai am Bezirksgericht Kufstein vor Gericht verantworten. Er ist als Pistenchef auch für die Pistensicherung verantwortlich. Dem Angeklagten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.