Urteil nach dem Tod einer 15-Jährigen
Ende September haben die beiden Syrer, 21 und 22 Jahre alt, die Rettung verständigt. Zuvor hatten sie das Mädchen in das Stiegenhaus eines Wohnblocks in Innsbruck gelegt - mehr dazu in Jugendliche noch in kritischem Zustand.
Trotz Reanimation verstarb die Jugendliche wenig später. Die Obduktion ergab, dass eine Vergiftung mit einem Schlafmittel für den Tod verantwortlich war. Die beiden Syrer wurden daraufhin wegen „unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge“ angeklagt - mehr dazu in Anklage nach Tod einer 15-Jährigen.
Rettung des Mädchens war fraglich
Die Todesfolge wurde dann fallen gelassen, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Mädchen bei einer früheren Verständigung der Rettung überlebt hätte. Beide Männer mussten sich auch schon wegen Suchtgiftdelikten vor Gericht verantworten, der Jüngere auch wegen Körperverletzung und Diebstahl. Er wurde zu zwei Monaten unbedingt verurteilt. Der 22-Jährige bekam sechs Wochen bedingt.