Stallpflicht für Hühner aufgehoben

Seit Jänner musste sämtliches Geflügel im Stall bleiben. Diese befristete Vorsichtsmaßnahme, um eine Verbreitung der Vogelgrippe oder Geflügelpest zu vermeiden, wird mit kommendem Samstag laut Ministerium aufgehoben.

Betroffen von der Stallpflicht waren rund 6.000 Hühner haltende Betriebe in Tirol und das obwohl in Tirol kein einziger Fall von Vogelgrippe nachgewiesen war, so Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Die Stallpflicht hat das Bundesministerium für Gesundheit allerdings für ganz Österreich verordnet - mehr dazu in Stallpflicht: Lösung für „Freilandeier“.

Vorsichtsmaßnahmen sind geboten

Die Vogelgrippe wird grundsätzlich von Wildvögeln an das Hausgeflügel übertragen. Um das zu verhindern bzw. zu erschweren gelten auch künftig Regeln für der Haltung.

  • Der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln (Wasser- /Greifvögel) und deren Kot soll bestmöglich verhindern werden.
  • Das Füttern und Tränken muss in einem Stall oder einem Unterstand erfolgen, wodurch der Zuflug von Wildvögeln erschwert wird.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken oder Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Diese Maßnahmen gelten ausnahmslos für alle Geflügelhalter unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Weiterhin gilt eine verschärfte Anzeigepflicht bei verdächtigen Krankheitserscheinungen in Geflügelhaltungen sowie die Meldepflicht beim Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln.