Einstweilige Verfügung gegen KitzVenture

Das Landesgericht hat im zivilrechtlichen Verfahren des VKI gegen die Anlagefirma KitzVenture eine einstweilige Verfügung erlassen. Die weitere Verwendung eines Großteils der bisherigen Werbeunterlagen ist vorläufig untersagt. Das Unternehmen will dagegen vorgehen.

„Wir werden diese Entscheidung jedenfalls bekämpfen“, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

KitzVenture: „Bisher keine Beschwerden“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte eine Verbandsklage gegen die Gesellschaft eingebracht. Es geht dabei um die Frage, ob KitzVenture Anleger mit ihren Zinsversprechen in die Irre geführt und damit gegen Regeln verstoßen hat - mehr dazu in Strafanzeige gegen KitzVenture. Bisher habe sich kein Anleger beschwert, betonte der Anwalt von KitzVenture, Georges Leser. „Auch das Gericht hat in dieser Entscheidung nicht festgestellt, dass irgendein Anleger bei Vertragsabschluss einem Irrtum unterlegen wäre.“

Derzeit hat KitzVenture nach eigenen Angaben 100 Kunden, die insgesamt weniger als 200.000 Euro investiert haben. Aufgrund der Kritik seitens der FMA und des VKI habe man den Verkauf schon vor der Gerichtsentscheidung freiwillig ausgesetzt.

Finanzmarktaufsicht ermittelt ebenfalls

KitzVenture kämpft derzeit an mehreren juristischen Fronten: Neben der Auseinandersetzung mit dem VKI ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck auf Grund einer Anzeige der FMA wegen Betrugsverdachts gegen das Unternehmen.

Die Geschäftsführung des Unternehmens glaubt dennoch weiter an ihr Geschäftsmodell und sieht darin nichts Ungesetzliches. „Was wir nicht verstehen, ist, warum wir anders behandelt werden als Start-ups, die auf Crowdfunding-Plattformen beispielsweise mit ‚8 Prozent Festverzinsung‘ werben – und mit qualifizierten Nachrang-Darlehen gleichwertige Produkte anbieten. Auch ist für uns nicht nachvollziehbar, warum gegen uns eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wird, deren Beilagen großteils Zeitungsartikel sind.“

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