Freisprüche für Afghanen in Nötigungsprozess

Mit zwei Freisprüchen ist am Mittwochabend in Innsbruck der Prozess gegen zwei Afghanen wegen geschlechtlicher Nötigung zu Ende gegangen. Laut Richter gab es nicht ausreichend Beweise, dass die beiden einen jungen Brasilianer vergewaltigt haben.

Einem der beiden Männer, einem 20-jährigen Afghanen, war vorgeworfen worden, im August des vergangenen Jahres am Innsbrucker Hauptbahnhof gegen 4.00 Uhr den 18-jährigen Brasilianer mit einem Messer gezwungen zu haben, in eine nahegelegene Wohnung mitzugehen, wo er ihn schließlich vergewaltigt haben soll. Der Afghane soll auf den Südamerikaner aufmerksam geworden sein, weil dieser in Frauenkleidern unterwegs war.

Der 21-jährige Zweitangeklagte soll laut Staatsanwaltschaft ebenfalls versucht haben, das Opfer geschlechtlich zu nötigen, zu einer Vergewaltigung sei es in diesem Fall aber nicht gekommen, hieß es. Außerdem soll er dem Brasilianer das Handy gestohlen und ihm einen Faustschlag versetzt haben.

Dringender Tatverdacht nicht ausreichend

Für eine Verurteilung reiche der dringende Tatverdacht nicht aus, begründete der Richter am Abend sein Urteil. Das einzig belastende Beweismittel sei die Aussage des Opfers gewesen und hier habe es Widersprüche gegeben. Zudem sei die Schilderung der Tat nicht glaubwürdig genug gewesen, so der Richter.

Der 21-Jährige wurde indes im selben Verfahren wegen Sachbeschädigung verurteilt. Er hatte in einem Kleidungsgeschäft versucht, die Diebstahlsicherung an einem T-Shirt zu entfernen. Dafür bekam er einen Monat Freiheitsstrafe auferlegt. Diese hatte er durch die Untersuchungshaft jedoch bereits verbüßt.