Geldstrafe für Lenker nach tödlichem Unfall
Die Richterin entschied am Dienstag auf fahrlässige Tötung, wofür der Mann 2.340 Euro Geldstrafe bezahlen muss, die Hälfte davon bedingt. Er hat den Tod eines 33-Jährigen zu verantworten, weil er bei einem Überholmanöver auf der Reschenstraße bei Tösens falsch reagierte.
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Der 25-jährige Angeklagte schleuderte im Jänner 2016 auf der Reschenstraße bei Tösens bei einem Überholmanöver frontal in den Wagen eines entgegenkommenden 33-jährigen Mannes, dieser war auf der Stelle tot.
Gutachten gab den Ausschlag
Entscheidend für das Urteil war das Sachverständigen-Gutachten: Demnach war die Unfallstelle nicht unübersichtlich, es wurde weder eine Sperrlinie überfahren noch ein Überholverbot ignoriert, der Lenker war auch nicht zu schnell unterwegs. Der Angeklagte, der zum Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert war und nicht unter Drogen stand, hätte den Unfall vermeiden können, so der Sachverständige, wenn er gebremst oder versucht hätte, sich wieder rechts einzuordnen. Bis zum Zusammenprall seien mindestens sechs Sekunden vergangen. Diesen Fehler wertete die Richterin als Fahrlässigkeit, aber nicht als grobe.
Der Angeklagte wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Auch seine Unbescholtenheit rechnete ihm das Gericht als mildernd an. Er war bis vor kurzem in psychologischer Betreuung und hat an den ganzen Unfalltag so gut wie keine Erinnerung.