Betriebsratsgründung sorgt erneut für Wirbel

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) nimmt die Baumarktkette Hornbach ins Visier. Ein Mitarbeiter einer Tiroler Filiale habe sich um eine Betriebsratsgründung bemüht. Darauf soll er die Kündigung erhalten haben, so die AK am Donnerstag. Hornbach bestreitet vehement.

Vonseiten der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer hieß es, dass bereits eine entsprechende Anfechtungsklage eingereicht worden sei.

Hornbach: „Wiederholtes Fehlverhalten“

Die Firma Hornbach, mit Sitz in Niederösterreich, wies noch am Donnerstag „den Vorwurf in aller Deutlichkeit“ zurück. Im erwähnten Fall handle es sich „um eine reguläre, im Verhalten des Mitarbeiters begründete Kündigung.“ Es sei zu einem „wiederholten Fehlverhalten des Mitarbeiters“ gekommen. Dazu sei der Mitarbeiter bereits im Dezember verwarnt worden, so die Firma Hornbach in einer schriftlichen Stellungnahme.

Für den 15. März ist dennoch laut AK Tirol die erste Verhandlung vor Gericht angesetzt. Ein „interessantes Detail“ ist für die Arbeiterkammer, dass der Betrieb genau zur Zeit der Kündigung auf Personalsuche war und zahlreiche Stellen ausgeschrieben hat. „Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Kündigung allein wegen der Betriebsratsgründung erfolgte“, so die Interessensvertretung, die von einem „verpönten Kündigungsmotiv“ sprach.

AK: Fälle häufen sich

„In letzter Zeit nehmen offenbar die Fälle zu, in denen Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen wollen, gekündigt werden“, berichteten die Experten von der Abteilung Betriebsservice in der AK Tirol. Arbeitgeber behaupteten dann zwar regelmäßig, dass die Kündigung rein gar nichts mit der Betriebsratsgründung zu tun habe. Allerdings seien die zeitlichen Abläufe meistens so auffallend, dass klar werde, dass es ohne das Thema Betriebsratsgründung wohl nie zu einer Kündigung gekommen wäre.

Erst im Februar war die Drogeriekette Müller in die Schlagzeilen geraten, weil sie eine Beschäftigte in Wien nach einer gewollten Betriebsratsgründung gekündigt haben soll. Das Unternehmen erklärte hingegen, die Trennung sei „leistungs- und unternehmensbedingt“ erfolgt und „richtig“ gewesen.

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