Prozess um Brandstiftung nach Scheidungsdrama

Eine 51-Jährige hat sich am Montag vor Gericht wegen versuchter Brandstiftung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Stalking verantworten müssen. Der Prozess wurde vertagt.

Durch die betrügerische Scheidung sei ihr Leben nach 30 Jahren Ehe mit zwei Kindern in sich zusammengefallen, so die Angeklagte. Als langjährige fleißige Hausangestellte habe sie das Haus für sich und ihre Familie alleine erwirtschaftet. Mit der Scheidung habe ihr Mann, ein Hobbymusiker, seinen Pflegegeldanspruch erhöhen wollen. Die Scheidung, die vor zwei Jahren stattfand, sollte nur auf dem Papier gelten, sei ihr vom Mann versichert worden. Und dann, so die Angeklagte, sei sie durch behördliche Wegweisungen plötzlich tatsächlich auf der Straße gestanden. Da sei ihr gedämmert, was ihr Ex tatsächlich beabsichtige.

Angeklagte von Weinkrämpfen gebeutelt

Im November, so die immer wieder von schluchzendem Weinen gebeutelte Angeklagte, habe sich angedeutet, dass ihr Exmann das von ihr finanzierte Haus verkaufen und sich einen Wohnsitz in Spanien nehmen wollte. Beim Anblick seiner Geliebten in ihrem eigenen Bademantel, so die Angeklagte, sei es aus gewesen. Die Polizei nahm sie fest, nachdem sie im Haus Benzin verschüttet hatte.

Vor Gericht bekennt sich die Frau teilweise schuldig. Unklar bleibt auf Nachfragen, warum sie nicht eine schon angemietete Wohnung bezog und stattdessen im Garten des Exmannes schlief. Doch augenscheinlich hatte die Frau jeden Boden unter den Füßen verloren.

Ex-Mann: Von Frau mit Messer attackiert worden

Der Ex-Mann sagte vor Gericht, die Frau habe ihn jahrelang terrorisiert und schon lange vor der Scheidung auch attackiert, einmal mit einem Messer, worauf sie von der Polizei in die Psychiatrie gebracht worden sei. Betretungsverbote und behördliche Wegweisungen hätten nichts genützt, so der Musiker, der wegen einer Krankheit in Frühpension ist. Er sagte, er wolle einfach seine Ruhe haben.

Das Verfahren vom Montag ist auch nicht das einzige. Die Frau bekämpft auch den für sie so ungünstigen Scheidungsvertrag, den sie 2015 unterschrieben hat. Der Prozss wurde wegen der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt.

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