Stallpflicht: Lösung für „Freilandeier“

Für Geflügel jeder Art gilt seit 8. Jänner in ganz Österreich und daher auch in Tirol Stallpflicht. Die Produzenten von Freilandeiern dürfen ihre Eier aber weiterhin als „Freilandeier“ verkaufen - auch wenn es keine sind.

Wo „Freilandeier“ drauf steht, müssen derzeit nicht unbedingt Freilandeier drinnen sein. Das wird auch so lange bleiben als die verordnete Stallpflicht gilt. Grund für die bundesweit verordnete Stallpflicht sind Fälle von Vogelgrippe außerhalb von Tirol.

Hühner hinter Gitter

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Kein Ausgang unter freien Himmel

Bauern, die einen Freilaufbereich für ihr Geflügel haben, dürfen zur Freude von Hermann Huber, Obmann der Tiroler Geflügelzüchter und Halter, weiterhin Freilandeier verkaufen. Man habe sich letzte Woche im Ministerium auf eine Lösung geeinigt. Freilandbetriebe, die einen Wintergarten haben, können ihre Eier weiterhin als Freilandeier verkaufen. Es bestehe auch die Möglichkeit von provisorischen Maßnahmen von einem Zelt bis zu einem überdachten Außenscharrraum.

Weniger Geld für Bodenhaltungseier

Rund 200 Betriebe mit Freilandhaltung gibt es in Tirol. Sie zeigen sich froh über diese Lösung. Eine Abstufung zu Bodenhaltungseiern würde für die Bauern Probleme bedeuten, sagt Wolfgang Schmid, er hat auf seinem Hof in Westendorf rund 3.300 Hühner. Der Unterschied zu Bodenhaltungseiern mache bei ihm über 12.000 Euro pro Jahr aus, „für uns wäre das fatal“.

Frau entnimmt Eier in Hühnerstall

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Eier bleiben „Freilandeier“

Diese Gefahr ist durch die Verordnung des Bundesministeriums erstmals gebannt. Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres. Für Geflügelhalter wie Johannes Anker aus Langkampfen ist diese Sicherheitsmaßnahme nachvollziehbar, auch wenn sie mit einem Mehraufwand verbunden ist. Wenn es einen Fall von Vogelgrippe gebe, stünde man sonst vor den Scherben der Existenz, weil der Geflügelbestand getötet und entsorgt werden müsse. Dennoch hofft man, dass die Stallpflicht bald aufgehoben wird.