Strafen kennen keine Grenzen
Für einige Südtiroler und wohl auch Südtirolerinnen war es üblich, Strafzettel aus Österreich wegen überhöhter Geschwindigkeit oder nicht bezahltem Parken wegzuwerfen. Rechtlich war das nicht in Ordnung, aber passiert ist nichts.
ORF
Rechtlich klar geregelt
Seit März 2016 Jahr gilt jedoch ein Rahmenabkommen zwischen den europäischen Staaten, das grenzüberschreitende Geldstrafen anerkennt. Italien damals den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union (2005/214/JI) zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen um. Damit könnten vom Ausland kommende Strafbescheide eigentlich vollstreckt werden.
Die Verkehrsvergehen werden zunächst in Italien anerkannt und können daraufhin auch vollstreckt werden. Voraussetzung ist nur ein italienischer Wohnsitz oder der Bezug eines Einkommens oder der Besitz von Gütern in Italien. Es sei jetzt nur noch eine Frage der Zeit, wie lange es dauere, bis in Italien der erste Mahnbescheid vollstreckt werde, so die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums, Monika Nardo.
Einschreiben nicht nötig
Dass die Zahlungsaufforderung mit der „normalen“ Post und nicht „eingeschrieben“ kommt, ist kein Grund, die Forderung zu ignorieren. Auch das ist rechtlich klar geregelt. „Die von ausländischen Polizeibehörden ausgestellten Übertretungsprotokolle müssen unter Beachtung der Zustellungsbestimmungen des Landes, in dem die Übertretung stattgefunden hat, zugestellt werden. Somit kann, wie in anderen EU-Staaten vorgesehen, die Zustellung auch mittels einfachem Brief erfolgen“, erläuterte das Verbraucherzentrum. Und in Österreich werden derartige Schreiben mit einfachem Brief verschickt.