Liste Fritz fordert Poolgeld für Pflegekräfte

Wenn Pflegekräfte künftig eine akademische Ausbildung haben, sollten sie auch an den Ärzteprivathonoraren beteiligt werden. Das fordert die Liste Fritz angesichts der neuen Pflegeausbildung. Doch das Land sieht derzeit noch keinen Reformbedarf.

Ab 2018 müssen Pflegefachkräfte in Tirol eine FH-Ausbildung absolvieren. Sie erfüllen damit in den Augen der Liste Fritz die Kriterien, um Anspruch an Privatarzthonoraren – das sogenannte Poolgeld - zu erheben. In den vom Land verwalteten Krankenhäusern kommt derzeit nichtärztliches, akademisches Personal, das mit der Patientenbetreuung befasst ist, in den Genuss eines Anteils jener Honorare, die privatversicherte Patienten für die Behandlung durch den Chefarzt bezahlen.

Pflege

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Der Pflegeberuf wird durch das FH-Studium aufgewertet

Neben Ärzten weitere Berechtigte an Klinik

Zu den nichtärztlichen Akademikern zählen derzeit z.B. Biologen an der gynäkologischen Endokrinologie, Physiker an der Klinik für Strahlentherapie oder Chemiker an der Nuklearmedizin. Durch die gesetzliche Aufwertung der Berufsausbildung sollen künftig auch Pflegepersonen anspruchsberechtigt sein, so Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider von der Liste Fritz.

In einer Anfragebeantwortung weist das Land diese Forderung zurück. Die Ausweitung der Personen würde das Grundsystem in Frage stellen, so der für Gesundheit zuständige Landesrat Bernhard Tilg (ÖVP). Die Akademisierung diverser Gesundheitsberufe sei zum Zeitpunkt der gesetzlichen Regelung 1999 nicht absehbar gewesen. Eine Änderung, die vor Beginn der geänderten Pflegeausbildung 2018 nicht notwendig sei, brauche außerdem die Zustimmung der Ärzte, so Tilg im ORF-Gespräch. Im Fokus des Landes stehe derzeit vor allem die Umsetzung der Gehaltsanpassung in den öffentlichen Spitälern, Alten- und Pflegeheimen, Sozial- und Gesundheitssprengeln - mehr dazu in Einheitliche Gehälter in Pflegeberufen fixiert.

Pflegeperson vor Monitor

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Liste Fritz: „Gesetz ist nicht in Stein gemeißelt"“

Die Liste Fritz hält die derzeitige Regelung für veraltet. Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche hätten sich in den vergangenen 17 Jahren geändert. Wer die Bedingungen erfülle - vorgeschriebene akademische Ausbildung und Beteiligung an der Patientenversorgung - sei anspruchsberechtigt. Alles andere wäre ein „Zwei-Klassen-System“ innerhalb des Personals, sagte Haselwanter-Schneider.

Dass die ersten Pflegefachkräfte, die ein FH-Studium hinter sich haben müssen, erst 2021 auf den Arbeitsmarkt kommen, nimmt der Forderung nicht ihre Brisanz. Denn die neue Ausbildung verändert das Einsatzgebiet: mit zusätzlichen Kompetenzen sollen die Pflegenden künftig auch Aufgaben übernehmen, die derzeit Ärzten vorbehalten sind.