Klage wegen übler Nachrede: Prozess verschoben
Eigentlich war der Fall schon abgeschlossen, denn bei der Hauptverhandlung im Juli hatte man sich auf einen - wenn auch bedingten - Vergleich geeinigt.
Der Facebook-User aus dem Innsbrucker Umland hatte unter einem Bild Glawischnigs in ihrem Namen auf übelste Weise über Asylwerber hergezogen. Er gab sich im Juli vor Gericht einsichtig, dass er solche Postings zu unterlassen habe - mehr dazu in Üble Nachrede - Vergleich mit Glawischnig fixiert.
Keine der Vorgaben erfüllt
Im Vergleich war festgelegt, dass der Angeklagte 400 Euro Entschädigung zahlen und drei Monate lang auf seiner Facebook-Seite das Urteil entsprechend veröffentlichen muss. Diesen Vergleich ignorierte der Angeklagte offenbar völlig. Er erfüllte keine der Vorgaben, somit wird der Prozess am 8. Februar fortgesetzt.
Im Zivilprozess rechtskräftig verurteilt
Das Verhalten des Angeklagten kam doch überraschend, denn im vorausgegangenen Zivilprozess wurde er bereits rechtskräftig verurteilt. An diesem Urteil, dass er solche Äußerungen auf seiner Facebook-Seite zu unterlassen habe, ist somit nicht zu rütteln. Das erkannte er auch an.
Die Grünen-Chefin entschloss sich im letzten Jahr dazu, gegen alle ähnlich gelagerten Fälle zu klagen, gegen alles, was an Hetze und Rechtsbruch im Internet passiert. In mehr als 30 ähnlichen Fällen setzte sie sich deshalb bereits juristisch zur Wehr und in mehr als der Hälfte der Fälle entschied das Gericht bereits. Die ausgesprochenen Strafgelder fließen nicht in Glawischnigs Kasse, sondern werden zu Gänze gespendet.