Dritte Runde in Prozess gegen Stadt Kitzbühel

Der Rechtsstreit um ein Kitzbüheler Einfamilienhaus ist am Donnerstag vor einem Zivilgericht in Innsbruck in die dritte Runde gegangen. Als Zeugen waren Gemeinde- und Stadtrat der letzten Legislaturperiode geladen.

Der ehemalige Unternehmer Johann Reiter hatte die Stadtgemeinde Kitzbühel auf Schadensersatz geklagt. Sein Haus sei weit unter seinem Wert zwangsversteigert worden. Schuld daran seien die Stadt und der Bürgermeister - mehr dazu in Kitzbühel: Streit um zwangsversteigertes Haus (tirol.ORF.at; 10. 10. 2015). Geklärt werden soll, wie früh und inwieweit der Gemeinderat mit dem Fall Johann Reiter befasst hätte werden müssen.

Vorkaufsrecht für die Stadt

Das Einfamilienhaus befindet sich auf der sogenannten „Sonngrub“, das ist ein leistbares Siedlungsgebiet für Einheimische in Kitzbühel. Wer dort von der Stadt Grund kauft und ein Haus baut, muss ihr vertraglich ein Vorkaufsrecht einräumen. Auch der ehemalige Kleinunternehmer Johann Reiter hatte dies getan, kam jedoch in finanzielle Turbulenzen und wollte sein Haus für über 1,1 Millionen Euro an einen Einheimischen notverkaufen.

Doch der Stadtrat lehnte ab, nahm aber auch das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch. Der Verkauf kam damit nie zustande, Reiter schlitterte in die Pleite, sein Haus wurde weit unter dem Verkaufspreis zwangsversteigert. Den fehlenden Betrag von über 300.000 Euro klagte der ehemalige Unternehmer von der Stadt ein. In erster Instanz blitzte Reiter ab. Beim Oberlandesgericht bekam er Recht.

Vorkaufsrecht ist kein Verkaufsverbot

Reiter hatte zuvor die Stadtführung gefragt, ob er verkaufen dürfe, offenbar in Unkenntnis, dass er gar keine Zustimmung von der Stadt braucht. Der Kitzbüheler glaubte, ein Vorkaufsrecht der Stadt heiße automatisch ein Verkaufsverbot an andere. In diesem Irrtum habe Bürgermeister Klaus Winkler den Unternehmer gelassen, sagte das Oberlandesgericht. Winkler war damals gleichzeitig auch Reiters Steuerberater.

In dem Zivilprozess wird erörtert, wie der Gemeinderat entschieden hätte, denn dieser wäre laut Reiters Anwalt am Zug gewesen. Der Gemeinderat erfuhr allerdings erst von dem Fall, als das Zwangsversteigerungsverfahren bereits lief. Die Gegenseite vertritt hingegen die Auffassung, Liegenschafts- und Vertragsverhandlungen seien Angelegenheiten des Stadtrates. Reiter hätte den Kaufvertrag ausreichend lesen müssen.

Deutscher will das Haus teuer weiterverkaufen

Letztendlich ersteigerte das Haus ein Deutscher, der es um über zwei Millionen Euro weiterverkaufen will. Die Verhandlung wird sehr wahrscheinlich vertagt.

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