Übergriffe: Minister will nachschärfen

Nach den sexuellen Übergriffen zu Silvester in Innsbruck prüft Justizminister Wolfgang Brandstetter Nachschärfungen im Strafrecht. Dies kündigte der Minister am Freitag nach einem Gespräch mit Tirols LH Günther Platter (ÖVP) in Innsbruck an.

Das jüngste Ereignis in Innsbruck habe gezeigt, dass es „weiteren Handlungsbedarf“ gebe, sagte Brandstetter in einer Aussendung. „Ich bin in enger Abstimmung mit meinem Regierungskollegen Innenminister Wolfgang Sobotka, in welchen Sicherheitsbereichen Verbesserungen oder Neuerungen notwendig sind. Wir prüfen nun, wo wir nachschärfen müssen, denn so etwas wie in Innsbruck darf nicht mehr passieren“, betonte der Justizminister. „Die inakzeptablen Vorfälle in der Silvesternacht in Innsbruck machen mich wirklich wütend. Ich vertrete eine ganz klare Null-Toleranz-Politik gegen sexuelle Übergriffe“, so Brandstetter.

Neue Notwehrregelung gesetzlich verankern

Der Justizminister kündigte an, „dass wir schon demnächst als ersten Schritt die Notwehr bei der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch verankern, damit eine notwendige Verteidigung jedenfalls straflos bleibt“. Auch eine höhere Strafdrohung für sexuelle Belästigungen, die von mehreren Tätern gemeinsam begangen werden, wäre seines Erachtens hilfreich. „Wir müssen vor allem aber auch darüber nachdenken, welche Instrumente wir den Polizeibehörden zur Verfügung stellen, um solche Vorfälle im Sinne bestmöglicher Prävention von vornherein zu vermeiden“, fügte der Minister hinzu.

Platter fordert härtere Bestrafung

Platter gab seinem Parteifreund seinerseits einige Forderungen mit auf den Weg. Neben der Einführung des Tatbestandes „sexuelle Belästigung in Gruppen“, den es in Deutschland bereits gebe, brauche es auch eine Erhöhung der Strafen - ähnlich wie dies im Nachbarland nach den dortigen sexuellen Übergriffen in Köln umgesetzt worden sei. Die Bevölkerung habe auch kein Verständnis dafür, dass dringend Tatverdächtige auf freiem Fuß angezeigt würden, also auch in Folge einer mutmaßlichen Straftat sich weiter uneingeschränkt bewegen könnten. „Hier muss es auch von Gesetzes wegen klare Einschränkungen geben“, verlangte der Landeshauptmann.

Einfachere Aberkennung des Asylstatus

Auch die Hürde für die Aberkennung des Asylstatus bei Straftaten soll laut Platter gesenkt werden. Nach derzeit geltendem Gesetz würden nämlich lediglich sogenannte schwere Straftaten wie etwa Mord oder schwere Körperverletzung, die mit mehr als drei Jahren Haft bedroht sind, einen Aberkennungsgrund darstellen. „Ich fordere ganz klar ein, dass auch bereits Taten, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, einen Ausschlussgrund für das Asylverfahren darstellen. Wer straffällig wird, die Werte und unsere Regeln nicht anerkennt, hat das Recht auf unsere Unterstützung verwirkt“, so der Landeschef.

Gegenstand des Gesprächs im Innsbrucker Landhaus waren auch die sogenannten „Gefährder“, also jene Personen, die sich an kriegerischen Handlungen etwa in Syrien oder im Irak beteiligt haben und dann heimkehren. Auch in diesem Fall müsse man konkrete Vorkehrungen wie etwa eine Residenzpflicht andenken, um eine bessere Überwachung vornehmen zu können, meinte Platter.

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