AK-Kritik an Schülerarbeit bei Events

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) kritisiert eine unzulässige Beschäftigung von Tourismusschülern bei „Schulveranstaltungen“. Eine Beschäftigung bei auswärtigen Events könne nicht als Schulveranstaltung gewertet werden.

Immer wieder arbeiten laut AK Tourismusschülerinnen und -schüler bei auswärtigen Events und Banketten von Unternehmen oder öffentlichen Institutionen, die zum Teil auch abends und nachts stattfinden.

Widerrechtlicher Aufnahmevertrag

Auf Nachfrage von Eltern betroffener Schüler seien die Experten der Arbeiterkammer zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht rechtens sein könne, wenn im Aufnahmevertrag einer Tourismusfachschule Schüler verpflichtet werden, an Events, Banketten und Catering als Schulveranstaltungen mitzuarbeiten und darüber hinaus freiwillig bei diesen „schulbezogenen Veranstaltungen“ beschäftigt sein können.

Auf Nachfrage der AK beim Bildungsministerium habe man dort bestätigt, dass solche Events weder als Schulveranstaltung noch als schulbezogene Veranstaltung gewertet werden können.

Enge Grenzen der Zulässigkeit

Zulässig seien solche Einsätze nur im Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum“ oder „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“. Es handle sich dabei um Unterricht, der als Schulzeit stattzufinden hat. Finde dieser außerhalb der Schule statt, dann seien diese Einsätze zu marktüblichen Preisen abzurechnen. Es könne laut dem Ministerium nicht Ziel der Schule beziehungsweise der Ausbildung sein, in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen zu treten.

Zangerl: Schulen müssen Gesetz beachten

Der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl sagte, er bewundere die perfekten Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Tourismusfachschulen, die Schulen müssten sich aber an das Gesetz halten. Pro Jahr absolvierten rund 850 junge Menschen eine der Tiroler Tourismusschulen. „Wenn die rechtswidrigen Zustände im Tourismus schon bei der Ausbildung beginnen, dann darf sich die Wirtschaft später nicht wundern und darüber beklagen, dass so viele Mitarbeiter aus dieser Branche flüchten.“ Er gehe aber zumindest davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler bei ihren Einsätzen korrekt abgerechnet werden, so Zangerl.

Villa Blanka: Praxisorientierte Ausbildung

In einer Reaktion der Wirtschaftskammer auf die Kritik der Arbeiterkammer hieß es unter besonderer Bezugnahme auf die Tourismusschulen Villa Blanka, zu einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung gehöre auch betriebliche Praxis. Ein Teil der Unterrichtsstunden des Gegenstandes Betriebspraxis werde geblockt und bei praktischen Einsätzen absolviert. Diese betriebliche Praxis sei auch im Lehrplan vorgesehen. Diese Praxis werde vor und mit dem Gast durchgeführt, dabei werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrpersonen betreut und beaufsichtigt.

Die Schüler könnten sich zudem freiwillig für bestimmte Veranstaltungen melden, wie etwa beim letzten Bergisel-Springen. Hier handle es sich um keinen schulischen Einsatz. Die Schüler bzw. ihre gesetzlichen Vertreter würden in ein Vertragsverhältnis treten. Die Schüler würden vom Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt, so die Wirtschaftskammer.