Leiter von Asylheim zu Unrecht entlassen

Das arbeitsgerichtliche Verfahren eines früheren Leiters eines Asylheims gegen die Tiroler Sozialen Dienste (TSD) auf Wiedereinstellung ist mit einem Vergleich geendet. Die Entlassung ist demnach rechtsunwirksam.

Dem damaligen Leiter des Flüchtlingsheims im Innsbrucker Stadtteil Reichenau wurde vorgeworfen, Asylwerbern nur 230 Euro anstatt der vorgesehenen 240 Euro ausbezahlt zu haben, um mit den restlichen zehn Euro Reinigungsdienste zu bezahlen, die von anderen Asylwerbern im Heim verrichtet wurden. Der frühere Heimleiter habe diese Praxis jedoch nicht eingeführt, sondern im Gegenteil darauf aufmerksam gemacht, als er davon erfuhr, teilte die Arbeiterkammer in einer Aussendung mit. Zudem habe er die „unrichtige Vorgangsweise“ daraufhin abgestellt.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt

Als der Fall bekannt wurde, brachten die TSD eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein - mehr dazu in Staatsanwaltschaft prüft Putzdienst in Heimen. Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Heimleiter wurden jedoch wieder eingestellt.

Gegenstand des Vergleichs sei außerdem, dass die TSD, die zu 100 Prozent im Landesbesitz stehen und die Flüchtlingsunterbringung organisieren, das Gehalt des ehemaligen Heimleiters seit der Entlassung im August 2015 bis zum März 2016 nachzahlen müssten, teilte der Rechtsbeistand der AK-Tirol mit. Auch die Prozesskosten von fast 20.000 Euro müssen die TSD übernehmen.