Private Feuerwerke vielfach eingeschränkt

Zu Silvester gibt es in Innsbruck ein generelles Verbot für private Feuerwerke. In vielen anderen Bezirken wird das Abfeuern von Raketen ebenfalls zumindest eingeschränkt. Grund ist die Trockenheit in weiten Teilen Tirols.

Wie auch schon im vergangenen Jahr sind Feuerwerksköper ab der Kategorie F2 zum Jahreswechsel in der Tiroler Landeshaupstadt verboten. Die derzeitige Brandgefahr aufgrund der Trockenheit macht das Verbot notwendig, heißt es von der Innsbrucker Stadtführung.

Rakete Rauch

dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Auch kleine Raketen fallen unter das Verbot

Unter die verbotene Kategorie fallen bereits einfache Feuerwerkskörper wie Raketen oder Knallkörper. Erlaubt sind weiterhin Wunderkerzen, Knallerbsen oder auch Tischfeuerwerke. Das Verbot betrifft Privatpersonen. Behördlich genehmigte Feuerwerke sind davon nicht betroffen, da sie strengen Sicherheitsauflagen unterliegen, so Elmar Rizzoli von der Stadt Innsbruck.

Genaue Kontrolle in Innsbruck

Das Einhalten des Verbotes werde in den Tagen rund um den Jahreswechsel auch kontrolliert, so Rizzoli. Besonders im Fokus stünden die Bereiche Hötting, Hungerburg und Mühlau-Arzl. Im letzten Jahr hätten sich viele Feiernde an das Feuerwerks-Verbot gehalten, so Rizzoli.

Bergsilvester Innsbruck

zeitungsfoto.at

Behördlich genehmigte Feuerwerke sind von dem Verbot nicht betroffen.

Weitere Bezirke mit Verboten

In Osttirol und im Außerfern gilt schon seit Mitte Dezember ein Verbot, im Wald und in Waldnähe Feuer zu entzünden oder zu rauchen, ebenso Feuerwerksraketen und Knallkörper abzufeuern. Wenige Tage vor Silvester haben die Bezirkshauptmannschaften Landeck, Imst, Innsbruck-Land und Schwaz nun ähnliche Verbote erlassen.

Wie die Bezirkshauptmannschaften betonen, handelt es sich nicht um ein generelles Feuerwerksverbot. Allerdings wird das Abschießen von Raketen dadurch stark eingeschränkt. Denn im Siedlungsgebiet sind praktisch alle pyrotechnischen Gegenstände, die über Sternspritzer und Tisch-Feuerwerke hinausgehen, ohnehin verboten. Jetzt kommt in den meisten Bezirken eben auch noch das Verbot in Wald und Waldnähe dazu.

Kitzbühel und Kufstein ohne zusätzliche Verbote

Kein zusätzliches Verbot gibt es dagegen in den Bezirken Kufstein und Kitzbühel. Diese Bezirkshauptmannschaften haben auf eine entsprechende Verordnung verzichtet, weil es dort zuletzt Niederschläge gab. Das Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet gilt allerdings auch in diesen beiden Bezirken - sofern es keine spezielle Ausnahme durch die Gemeinde gibt.

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