Wohnbauförderung: Höhere Einkommensgrenze
Bei einem Ein-Personen-Haushalt etwa wird die Einkommensgrenze auf 2.850 Euro netto angehoben. Berechnet wird diese Grenze vom Jahresnettoeinkommen, inklusive dem Urlaubs - und dem Weihnachtsgeld dividiert durch zwölf.
Bei einem Haushalt mit vier Personen steigt die Grenze von 5.200 Euro auf 5.350 Euro an.
Das Land Tirol rechnet dabei auf seiner Homepage folgendes Beispiel (Stand Jänner 2016) vor.
Einkommensgrenze für Wohnbauförderung
Personenanzahl | Obergrenze (EUR) | bisher |
---|---|---|
1 | 2.850.- | 2.700.- |
2 | 4.650.- | 4.500.- |
3 | 5.000.- | 4.850.- |
4 | 5.350.- | 5.200.- |
für jede weitere Person | + 350.- | + 350.- |
Voraussetzungen für Wohnbauförderung
Erfüllt werden müssen weiterhin bestimmte personenbezogene Voraussetzungen wie Staatsbürgerschaft oder Wohnbedarf. Auch bei der Finanzierung des Bauprojekts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Jahresbruttobezüge | 46.833.- |
abzüglich SV-Beiträge | 8.409.- |
abzüglich Lohnsteuer | 8.488.- |
Jahresnettobezug | 29.936.- |
Familieneinkommen | |
Jahresnettoeinkommen - Er | 29.936.- |
Jahresnettoeinkommen - Sie (Teilzeit) | 14.000.- |
Kind - Lehrling | 0.- |
Summe Familiennettoeinkommen | 43.936.- |
Jahreszwölftel (1/12) | 3.661.- |
höchstzulässige Grenze (3 Personen) | 4.850.- |
Förderwürdigkeit damit gegeben |
Die Wohnbauförderung bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an.