Lärm: Transitforum schaltet Staatsanwalt ein

Wegen der angeblichen bundesweiten Fehlberechnung von Lärmpegeln entlang des gesamten ASFINAG-Straßennetzes hat das Transitforum Austria-Tirol bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Diese Sachverhaltsdarstellung wurde am 15. Dezember bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Fehlberechnung sei bewusst und auf Grundlage einer ministeriellen Dienstanweisung erfolgt, heißt es. Laut Transitforum soll geprüft werden, ob durch die Fehlberechnung der Lärmpegel der Verdacht der Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt worden sei.

„Wissende Organe der Ungeheuerlichkeit“

Die Prüfung beziehe sich vorrangig auf die „Ersteller der angeführten Dienstanweisung“, so das Transitforum in einer Aussendung am Montag. Die Organe der ASFINAG seien zwar seit Jahren wissende Organe dieser Ungeheuerlichkeit, letztlich seien sie aber dem Eigentümervertreter, also dem Verkehrsministerium, verpflichtet.

lkw Stau

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Dichter Lkw-Verkehr auf der A13

Lärmschutz „wissentlich und fahrlässig“ versagt

Verantwortlich seien die jeweiligen Ressortzuständigen samt ihrem „engsten, mit dieser Dienstanweisung befassten Mitarbeiterstab“. Und zwar dafür, dass der betroffenen Bevölkerung entlang der Inntal- (A12), der Brennerautobahn (A13) und der Arlberg Schnellstraße (S16) der notwendige Schutz vor Lärm durch falsche Lärmberechnung „wissentlich und fahrlässig“ versagt werde, lautet die Argumentation des Transitforums, das festhielt, dass die genannten Straßen nur „beispielhaft“ seien.

„Die falsche Lärmberechnung erstreckt sich auf das 2.200 Kilometer lange hochrangige Straßennetz der ASFINAG im gesamten Bundesgebiet“, hieß es.

ASFINAG: Messung entspricht Stand der Technik

Von der ASFINAG hieß es am Montag, die Methode der ASFINAG zu Lärmuntersuchungen entspreche dem international anerkannten Stand der Technik. Basierend auf einem rechnerischen Modell könne ein realistisches Bild der Lärmsituation, das vergleichbar und objektiv ist, erstellt werden. Einzeln gemessene Schallpegel, wie sie das Transitforum vorschlage, stellten dagegen nur eine Momentaufnahme dar. Ein objektiver Vergleich mit den relevanten Grenzwerten sei somit nicht möglich.