Baustellenlärm bald schon ab 6.00 Uhr erlaubt

An der neuen Baulärmverordnung gibt es Kritik. Ab 6.00 Uhr, eine Stunde früher als bisher, darf künftig mit Maschinen auf Baustellen gearbeitet werden. Das und mehr rief die Tiroler Arbeiterkammer auf den Plan.

Dass die Tagesstunden von 7.00 auf 6.00 Uhr vorverlegt wurden und somit Lärm auf Baustellen möglich sein soll, darüber ärgerte sich die Tiroler Arbeiterkammer (AK).

Hohe Lärmsensibilität in der Früh

Gerade in den Morgenstunden bestehe eine hohe Lärmsensibilität, so AK-Präsident Erwin Zangerl. Baulärm bedeute also eine zusätzliche Belastung. Außerdem würden auch die Arbeiter zusätzlich belastet, weil sie mit ihrer Arbeit um eine Stunde früher beginnen müssen. Kritik an der neuen Baulärm-Verordnung kam auch von den Freiheitlichen - sie sehen darin einen massiven Eingriff in Nachbarschaftsrechte.

Die Tageszeit sei nicht verlängert, sondern lediglich verschoben worden, hieß es dazu vom zuständigen Landesrat Johannes Tratter (ÖVP). Von 7.00 - 20.00 Uhr auf 6.00 - 19.00 Uhr. Somit sei eine Stunde früher Schluss. Befragungen zum Lärmempfinden hätten ergeben, dass es die Menschen lieber abends ruhiger haben, so Tratter.

Mehr oder weniger Schutz für Anrainer

Zudem kritisiert die AK, dass es mit der neuen Baulärmverordnung keine Lärmmessungen mehr gebe. Frühe habe es Grenzwerte für Baulärm gegeben, so die AK. Seien diese überschritten worden, wurden vor Ort Lärmmessungen durchgeführt. Jetzt seien diese Messungen abgeschafft, es gebe nur mehr Mindestabstände zu den Lärmquellen. Damit hätten auch Betroffene keine Einspruchsmöglichkeit mehr, wenn der Abstand eingehalten wird.

Das sei nicht richtig, hieß es dazu vom Land Tirol. Die neue Baulärmbewertung erhöhe den Schutz für Betroffene und bringe mehr Klarheit für den Bauherrn, da der Abstand zu den Nachbargrundstücken genau geregelt ist und die Empfindlichkeit des Gebäudes berücksichtigt wird. Außerdem dürfen Maschinen einen gewissen Lärmpegel nicht überschreiten. Damit könne die Baubehörde den Baulärm auf Wunsch von Nachbarn jederzeit nachprüfen. Die neue Baustellenverordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Wirtschaftsbund kontert AK

Der ÖVP-Wirtschaftsbund spricht dagegen von einem Bürokratieabbau, der Unternehmern helfe und auch für die betroffene Anrainer keine Verschlechterung bringe.

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