Geldstrafe wegen Hitler-Verherrlichung
Die 23-jährige Tirolerin hatte unter ihrem echten Namen sinngemäß gepostet, dass Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer ein zweiter Hitler sei. Sie sei nicht stolz auf Hitler, aber angesichts dessen, was man derzeit erlebe, wäre ein zweiter Hitler super.
Ein Screenshot dieser Weltanschauung landete beim Verfassungsschutz, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen des Verbrechens gegen das Verbotsgesetz in Form eines Mediendeliktes. Die Facebook-Seite, auf der die Hitler-Verherrlichung zu lesen war, ist nicht mehr eruierbar.
Frau bekannte sich schuldig
Die junge Frau bekannte sich am Mittwoch schuldig. Sie bedauere, was sie getan habe, es sei aus Unbedachtheit passiert, sagte sie vor Gericht aus. Auf die Frage der Staatsanwältin, was denn an Hitler gut gewesen sei und was die Ziele der Nazis gewesen seien, wusste sie nicht viel zu antworten. Das hätten sie in Geschichte nicht gelernt, so die 23-Jährige.
Ähnliches Delikt vor vier Jahren
Sie stand vor vier Jahren bereits wegen eines ähnlichen Delikts vor Gericht: Sie soll gepostet haben, dass Türken in Gaskammern gehörten. Damals gab es eine Diversion, die junge Frau leistete Sozialstunden ab. Ob sie daraus nichts gelernt habe, wurde sie gefragt. Das zweite Posting sei unüberlegt passiert, sie bereue es. Die Verteidigerin sah im Posting keine Verherrlichung Hitlers und forderte Freispruch.
Die Frau wurde am frühen Nachmittag zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Zudem muss sie eine Fortbildung zur NS-Geschichte besuchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bereits mehrere Verurteilungen
Immer wieder sind in jüngerer Vergangenheit Facebook-Postings Angeklagten zum Verhängnis geworden. In einem Wiederbetätigungsprozess ist im September ein Innsbrucker zu fünfeinhalb Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Das Urteil war damals noch nicht rechtskräftig - mehr dazu in Haft wegen Wiederbetätigung und Einweisung.