Freie Schulen rufen den VfGH an

Die freien privaten Schulen haben jetzt den Verfassungsgerichtshof angerufen. Sie fühlen sich gegenüber katholischen oder evangelischen Schulen bei der Finanzierung benachteiligt.

In Tirol gibt es etwa zehn Privatschulen, die nicht konfessionell geführt werden. Ungefähr 800 Schüler werden dort von der Volksschule bis zur Matura unterrichtet. Die größte davon ist die Waldorfschule. Sie hat sich unter anderen an den Verfassungsgericht gewandt.

Staat bei konfessionellen Schulen freigiebiger

Laut einem Gesetz aus dem Jahr 1962 bekommen etwa katholische und evangelische Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht die gesamten Personal- und Begleitkosten von der öffentlichen Hand bezahlt. Bei nicht konfessionellen Schulen sind es oft nur rund 20 Prozent. Das sei ungerecht und überholt, kritisiert Edgar Hernegger vom Waldorfbund Tirol. Freie Schulen müssten immer noch um Subventionen ansuchen und die würden willkürlich vergeben. Jetzt muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden ob diese Ungleichbehandlung rechtens ist.