Wahllokale und Wahlzeiten stehen fest

Am 4. Dezember findet die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl statt. Wahllokale, Verbotszonen und Wahlzeiten stehen nun fest. Wahlkarten können noch bis zwei Tage vor der Wahl beantragt werden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob die Stichwahl am 1. Juli wegen Gesetzesverstößen bei der Auszählung der Briefwahlstimmen sowie bei der Handhabung der Übermittlung von Wahlergebnissen vor Wahlschluss auf - mehr dazu in Bundespräsidentenwahl 2016 (news.ORF.at).

Wahlkarte schriftlich oder mündlich beantragen

Diesmal soll deshalb genau darauf geachtet werden, dass alles korrekt abläuft. Das beginnt schon bei den Anträgen für die Wahlkarten. Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Die Ausstellung der Wahlkarte kann schriftlich bis 30. November beantragt werden. Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann diese bis 2. Dezember beantragt werden. Eine mündliche Beantragung ist ebenfalls bis 2. Dezember 2016 bis 12.00 Uhr möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Wahlkarte muss bis 17.00 Uhr eingelangt sein

Mit der Wahlkarte kann am 4. Dezember in jedem beliebigen Wahllokal in Österreich die Stimme für die Bundespräsidenten-Stichwahl abgegeben werden - oder auch per Briefwahl. Wichtig dabei ist, dass die Wahlkarte bis spätestens 17.00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

Die von den Gemeindewahlbehörden festgesetzten Wahlsprengel, Wahllokale, Verbotszonen und Wahlzeiten stehen nun fest und können im Internet abgerufen werden. Das gilt auch für Informationen über die Barrierefreiheit der einzelnen Wahllokale.