Ex-Polizist soll hinter Mordauftrag stehen

Ein ehemaliger Tiroler Polizist, der auch Hauptangeklagter in einem Drogenprozess ist, soll einen Mord und eine Körperverletzung in Auftrag gegeben haben. Laut Staatsanwaltschaft sitzt der Mann in U-Haft.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrem Verdacht auf die Aussage eines Tschetschenen. Dieser habe vom Ex-Polizisten Geld erhalten, um jemanden aus dem Bekanntenkreis aus dem Weg zu räumen. „Wir ermitteln unter anderem wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zum Mord“, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr der APA einen Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ („TT“, Freitag-Ausgabe).

Der Beschuldigte sei am 11. Oktober in Wien festgenommen worden, so Mayr. Einen Tag später wurde die U-Haft über den 43-Jährigen verhängt. Zudem habe die Anklagebehörde Ermittlungen wegen „des Verdachts der Anstiftung zur versuchten schweren Körperverletzung“ aufgenommen. Der Beschuldigte soll den Tschetschenen nämlich zudem beauftragt haben, einen Türsteher zu verprügeln.

Türsteher ist Hauptbelastungszeuge

Der ehemalige Polizist und Chef einer Securityfirma war bereits wegen des Verdachts des Suchtgifthandels ins Visier der Justiz geraten. Im November des vergangenen Jahres nahmen Drogenfahnder die Sicherheitsfirma sowie mehrere Wohnungen unter die Lupe, und die Ermittlungen kamen ins Rollen. Der Prozess gegen den 43-Jährigen ist noch im Laufen. Beim vorerst letzten Verhandlungstermin sagte ein ehemaliger Mitarbeiter und nunmehr Hauptbelastungszeuge aus - mehr dazu in Prozess gegen Ex-Polizisten vertagt.

Diesen habe der Tschetschene verprügeln sollen, er habe das Komplott aber auffliegen lassen. Er gab laut „TT“ an, dass ihm vom 43-Jährigen zudem 5.000 Euro für die Ermordung eines Bekannten geboten worden seien. Seine Behauptung habe er mit detaillierten Kenntnissen über die Wohnorte, Autos und Kennzeichen des geplanten Opfers untermauert. Zudem habe der Tschetschene mehrere Personen genannt, an die der Ex-Polizist mit dem Mordauftrag herangetreten sein soll. Für den Ex-Polizisten, der die Vorwürfe zurückweist und von einem Komplott gegen ihn spricht, gilt die Unschuldsvermutung.