Tagung über die Wirkung von Strafe

Um die Wirkung von Strafe im heimischen Rechtssystem geht es am Mittwoch bei einer Fachtagung in Innsbruck. Thema für die über 100 Teilnehmer ist der Umgang mit Strafe aus der Sicht des Gesetzgebers, der Gesellschaft, der Opfer und der Täter.

Eine Strafe soll das Unrecht der Tat ausdrücken - nicht nur gegenüber dem Täter, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Die Botschaft soll lauten, dass Unrecht bestraft und durch Recht wieder ausgeglichen wird.

Auf die Frage, ob es so etwas wie eine „ideale Strafe“ gibt, sagte Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck: „Die ideale Strafe nimmt auch auf den Täter und seine schuldspezifischen Eigenheiten Bedacht. Im besten Fall wird sie ja auch vom Täter selbst als gerechte Strafe akzeptiert. Denn dann ist es wohl am ehesten möglich, dass die Strafe auch eine positive Wirkung auf den Täter hat. Er wird davon abgehalten, künftig wieder Straftaten zu begehen.“

Auf Opfer Bedacht nehmen

Eva Pawlata, Leiterin des Gewaltschutzzentrums Tirol, wünschte sich mehr Augenmerk auf die Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewaltverbrechen: „Besonders wenn von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern auf Opfer Bedacht genommen wird, können viele Opfer auch die Strafe, die der Täter erhält, ganz anders annehmen als dann, wenn sie in einem Strafverfahren quasi nicht gesehen werden.“

Bewährungshilfe, Haftentlassenen-Hilfe und Begleitung im Hausarrest sind Aufgaben von „Neustart Tirol“. Leiterin Kristin Henning betonte, dass auch Opfer in die Aufarbeitung von Straftaten einbezogen werden. „Im Tatausgleich unterstützen wir Täter und Opfer dabei, einen strafrechtlichen Konflikt zu bereinigen und für sich abzuschließen. Dabei bekommen Opfer die Möglichkeit einer Entschuldigung, einer Wiedergutmachung und auch eines Schadenersatzes durch den Täter. Diese Möglichkeit besteht natürlich nur, wenn der Beschuldigte die Verantwortung für die Straftat übernimmt. Das ist ein freiwilliges Angebot, das die Staatsanwaltschaft an Täter und Opfer macht.“

Eines der praktischen Themen bei der Fachveranstaltung in Innsbruck sind neben dem außergerichtlichen Tatausgleich auch Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel im Hausarrest.