Hohes Schmerzensgeld im Fall Nadina

Einer der bisher höchsten in Österreich zugesprochenen Schadenersatzbeträge wird im Fall Nadina ausbezahlt. Es sind fast 700.000 Euro plus Zinsen. Die heute Achtjährige ist nach einer Operation in der Klinik schwerstbehindert.

Nach einer routinemäßigen Leistenbruchoperation im Jahr 2008 an der Klinik Innsbruck war die damals sechs Wochen alte Nadina schwerstbehindert. Es kam bei der Operation zu Komplikationen, ein massiver Gehirnschaden wurde diagnostiziert. Es folgte ein langer rechtlicher Kampf der Eltern des Mädchens. Das Strafverfahren gegen die behandelnden Ärzte endete mit einem Freispruch. Acht Jahre dauerte es schließlich bis zur gerichtlichen Zuerkennung auf Schmerzensgeld.

Geld für Pflegeaufwand und Schmerzen

Die Arbeiterkammer Tirol (AK) gewährte 2010 in dem Fall Rechtsschutz und beauftragte Thomas Juen mit der rechtlichen Vertretung der Eltern. Nun gibt es eine gerichtliche Entscheidung, wie Familie Strobl, AK-Präsident Erwin Zangerl und Anwalt Juen am Montag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck bekanntgaben.

Die Familie erhält demnach 567.123,24 Euro. Darin enthalten sind 150.000 Euro Schmerzensgeld, 355.474,80 Euro für den Pflegeaufwand und 25.000 Euro Verunstaltungsentschädigung, wie es heißt. 120.000 Euro hat die Haftpflichtversicherung der Klinik bereits zuvor an Schmerzensgeld und Pflegeaufwand bezahlt. Der Betrag ist damit einer der höchsten bisher in Österreich zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge.

PK im Fall Nadina, Familie Strobl, AK-Präsident Zangerl, RA Juen

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Pressekonferenz mit Nadina und Eltern, AK-Präsident Zangerl und Anwalt Juen

„Es wäre besser gewesen zu sagen, das ist passiert, wie das Gericht jetzt auch festgestellt hat. Dann hätte man der Familie viel Kummer und vor allem Zukunftsangst erspart“, sagte Zangerl bei der Pressekonferenz.

Antworten auf Fragen gefunden

Die Eltern des Mädchens, sie arbeiten als Krankenpfleger bzw. als Kinderkrankenschwester, pflegen ihr Kind rund um die Uhr. Sie sind erleichtert, dass sie mit dem Urteil auch Antworten auf Fragen bekommen haben. „Zuerst hat die Klinik steif und fest behauptet, es liege kein Fremdverschulden vor. Das Urteil spricht jetzt eine deutliche Sprache“, so der Vater. „Für mich ist wichtig, dass jemand Verantwortung übernommen hat, für das, was passiert ist, und es kein ‚schicksalhafter Verlauf‘ war. Jetzt weiß man, dass jemand falsch gearbeitet hat“, ergänzte die Mutter.

Rechtsanwalt Juen betonte, dass man anhand dieses Falls mitunter am Rechtsstaat Österreich zu zweifeln beginnen könne. Er kritisierte die lange Dauer des Verfahrens und das hohe finanzielle Risiko.

Zangerl fordert kürzere Verfahren

AK-Präsident Zangerl forderte grundlegende Konsequenzen für die Zukunft. „Es ist jetzt eine große Aufgabe des Landes bzw. des zuständigen Landesrates, dass eine Abwicklung, wenn etwas passiert, nicht mehr acht Jahre dauert und die Eltern sekkiert werden, bis sie es fast nicht mehr schaffen“, so Zangerl.

Die tirol kliniken haften übrigens für alle weiteren Schäden aus dem folgenschweren Eingriff an der kleinen Nadina vom Jänner 2008.

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