Üble Nachrede: Norbert Hofer gewinnt Prozess

Am Innsbrucker Landesgericht ist am Freitag ein Facebook-Nutzer wegen übler Nachrede gegenüber Norbert Hofer verurteilt worden. Der Präsidentschaftskandidat war auf dessen Facebook-Seite als Adolf Hitler dargestellt worden.

Ein Teil der Anwesenden sah sich nicht zum ersten Mal in ähnlicher Causa vor Gericht. Rechtsanwalt Hubertus Weben als Vertreter des FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer - der heute nicht anwesend war - und Richterin Martina Kahn. Sie hatte im Sommer jenes aufsehenerregende Urteil gefällt, das es dem SPÖ-Landesparteichef Ingo Mayr gestattete, Norbert Hofer auf Facebook sinngemäß einen „Nazi“ zu nennen. Auch damals hatte Hofer geklagt, und zwar auf Ehrenbeleidigung.

Richterin Kahn hatte den SPÖ-Chef aber freigesprochen, weil sie „ein Faktengerüst, eine Grundlage und ein Tatsachensubstrat“ für Ingo Mayrs Meinungsäußerung geortet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - mehr dazu in Freispruch für Tirols SPÖ-Chef Mayr.

Angeklagter wollte vor Hofer warnen

Am Freitag saß ein anderer Angeklagter vor Gericht: ein 42-jähriger Bezieher einer Invalidenpension und fleißiger Facebook-Nutzer. Im Mai dieses Jahres stellte er ein Posting mit folgendem Text online: „Hofer wünscht allen geistig gestörten Inländern, die ihn wählen, einen guten Morgen. Heil Hofer“. Unter dem Text war der blaue Bundespräsidentschaftskandidat mit Hitlerbärtchen abgebildet.

Prozessbilder

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Diese Fotomontage war unter anderem Stein des Anstoßes und letztlich Mitgrund für die Verurteilung

Nur wenige Tage war das Posting online, dann löschte es der Angeklagte und entschuldigte sich via Facebook bei den Wählern, nicht aber bei Norbert Hofer. Der sei für ihn rechts und wolle im Falle seiner Wahl das Amtsverständnis des Bundespräsidenten ändern, ein Rückschritt wäre das, sagte der Beklagte und weiter: „Es wird nur gehetzt, gegen Ausländer, Asylanten, Flüchtlinge - die FPÖ nutzt Ängste der Leute aus und schürt sie - ich mache mir Sorgen und wollte halt warnen und vielleicht ein paar Leute zum Umdenken bewegen.“

Ein satirisches Posting sei es gewesen, findet der Angeklagte. Sein Anwalt Peter Wallnöfer fand die Kritik zulässig und legte zahlreiche Zitate und anderes vor, das Norbert Hofer mit rechtsextremem Gedankengut in Verbindung bringen soll. „Da darf Kritik auch einmal so ausfallen“, sagt der Verteidiger.

1.000 Euro Entschädigung an Hofer

Hofers Anwalt wollte wissen, ob der Angeklagte das Ganze ernst oder zum Schmunzeln gemeint habe und ob er nachfolgende Morddrohungen, die er dann selber bekommen hatte, bei der Polizei angezeigt habe. „Nein, bei Facebook“, sagte der Beklagte.

Richterin Martina Kahn sah schließlich zwar keine Beleidigung, aber üble Nachrede durch das Facebook-Posting. Der Angeklagte habe Norbert Hofer mit Adolf Hitler gleichgesetzt, einem der größten Verbrecher überhaupt. Sie verurteilte den Beklagten zu einer teilbedingten Geldstrafe von 320 Euro. Außerdem muss er 1.000 Euro Entschädigung an Norbert Hofer zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.