Haft wegen Wiederbetätigung und Einweisung

In einem Wiederbetätigungsprozess ist am Dienstag ein Innsbrucker zu fünfeinhalb Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Innsbrucker wurde unter anderem wegen der Zuschaustellung nationalsozialistischer Symbole verurteilt. Trotz mehrfacher einschlägiger Verurteilungen veröffentlichte der 33-Jährige Fotos von seinem nackten Oberkörper mit einschlägigen Tatoos an Armen, Schulter und Brust: einem NS-Totenkopf, einer Triskele und einem Heldenkreuz. Das alles waren Symbole des NS-Regimes. Zudem ist er mit einem T-Shirt der Marke „Masterrace“ (Herrenrasse) zu sehen, wie sie von rechtsradikalen getragen werden. Auf Facebook warb er auch für Hitlers „Mein Kampf“.

Abneigung gegenüber Ausländern

Nazi sei er aber keiner, beziehungsweise keiner mehr, lediglich ein Patriot, beteuerte er am Dienstag in Innsbruck vor Gericht. Aber das, dürfe man in diesem Land ja nicht mehr sagen, meinte der 33-Jährige. Aus seiner Abneigung gegenüber Ausländern, vor allem Nordafrikanern, machte er vor Gericht keinen Hehl.

Schon früh fand er in rechtsradikalen Kreisen eine emotionale Heimat. Neben seinen Eltern waren das die einzigen stabilen Bezugspersonen, sagt Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Im Leben des 33-Jährigen sei fast alles schief gegangen. Keine seiner Ziele, Familie oder Kinder, habe er erreicht. Zu seiner Zuckerkrankheit kam im Laufe der Jahre eine Drogenabhängigkeit. Das würde seine emotionale Persönlichkeitsstörung und seine Impulsivität noch verstärken, meinte Kastner.

Psychiaterin forderte Einweisung

Es sei zu befürchten, dass es zu weiteren schweren Körperverletzungen kommt, der 33-Jährige wurde deshalb bereits mehrfach verurteilt. Kastner forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen folgten dieser Forderung. Dort wird sich der Mann jetzt einer Drogen- und Psychotherapie unterziehen.