Haftstrafen nach Terrorprozessen

Am Donnerstag sind am Landesgericht zwei Iraker wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung in zwei getrennten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt worden. Beide Männer sollen einer schiitischen Terrormiliz angehört haben. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Am Vormittag war ein 21-jähriger Iraker angeklagt. Es gebe „starke Indizien“, dass der Mann entgegen seinen Angaben vor Gericht tatsächlich Mitglied der schiitischen Terrormiliz „Asa’ib al-Haqq“ war, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 21-Jährige wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. 16 Monate davon werden bedingt nachgesehen. Als Milderungsgründe wurden vom Schöffengericht das Alter sowie seine bisherige Unbescholtenheit gewertet.

Der 21-Jährige hatte sich in der Verhandlung nicht schuldig bekannt. Er habe der Terrormiliz nicht angehört, sondern lediglich deren Dachorganisation, so seine Verantwortung - mehr dazu in Terrorverdächtiger beteuert Unschuld.

2,5 Jahre unbedingt

Im zweiten Prozess, ebenfalls wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung wurde dann am Nachmittag ein 28-jähriger Iraker zu 2,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die schiitische Miliz „Asa’ib al-Haqq“ sei als terroristische Einheit zu werten und der Mann habe gewusst, dass er sich einer solchen anschließt, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte im Prozess auf „nicht schuldig“ plädiert und entgegen seiner Aussagen vor der Polizei angegeben, nicht für die Miliz, sondern deren Dachorganisation, gekämpft zu haben. Dem Asylwerber war vorgeworfen worden, zwischen Sommer 2014 und Frühjahr 2015 für die Terrormiliz in Straßenkämpfen nahe Tikrit und Babel involviert gewesen zu sein. Zudem soll er als Leibwächter des Milizchefs fungiert haben.