Mordfall Sutter: Vater und Sohn vor Gericht

Ein 61-Jähriger und dessen Sohn haben sich vor dem Landesgericht Innsbruck im Fall der 2007 getöteten Ingrid Sutter verantworten müssen. Am ersten Prozesstag bekannte sich der 61-Jährige vor dem Richter nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Im Juni 2007 wurde die 68-jährige Pensionistin Ingrid Sutter in ihrer Wohnung ermordet. Obwohl die Beamten rund 90 DNA-Spuren sicherstellten und 400 Bewohner aus dem Innsbrucker Stadtteil Reichenau zum Speicheltest mussten, landeten die Ermittler keinen Treffer.

Auf die Spur kam die Polizei den beiden Verdächtigen erst, nachdem sie im Mai 2014 in Innsbruck einen Geldtransporter überfallen hatten - mehr dazu in Vater und zwei Söhne verurteilt (tirol.ORF.at, 6.11.2014).

Angeklagte

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Die Angeklagten zu Verhandlungsbeginn

Fingerabdrücke stimmten überein

Eine Übereinstimmung der Fingerabdrücke eines Räubers mit Tatortspuren im Mordfall Sutter wurde entdeckt - mehr dazu in Mordfall Sutter: Neue Spuren erhärten Verdacht (tirol.ORF.at, 7.10.2015). Den beiden Verdächtigen - einem Vater und seinem Sohn - wird vorgeworfen, die Frau ermordet zu haben, indem der Vater ein Polster auf das Gesicht drückte, während der Sohn die Frau an den Beinen festgehalten hatte.

Angeklagter spricht von Handwerksarbeiten

Sowohl die DNA des Vaters, als auch die des Sohnes seien laut Staatsanwältin Adelheid Steiner in der Wohnung und im Auto des Opfers gefunden worden. Der 61-Jährige bekannte sich vor Richter Josef Geisler nicht schuldig. „Von beiden Angeklagten wurden Schuhabdrücke im Schlafzimmer des Opfers gefunden“, sagte die Staatsanwältin. Außerdem habe man Fingerabdrücke des 61-Jährigen am Waschbecken sicher gestellt. „Wenn man die Puzzleteile zusammensetzt, ergibt sich für mich ein klares Bild“, meinte Steiner. Der 61-Jährige erklärte sich die Spuren durch Handwerksarbeiten, die er in der Wohnung des Opfers durchgeführt hatte. „Ich war sicher vier oder fünf Mal in ihrer Wohnung, um etwas zu reparieren“, so der Beschuldigte. Sein Sohn habe ihm dabei geholfen.

Verteidiger: „Geschichte ohne Tatsachensubstrat“

Verteidiger Markus Abwerzger meinte indes in seinem Eröffnungsplädoyer, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklage eine Geschichte ohne „Tatsachensubstrat“ konstruiere. „Der Sachverhalt, wie ihn die Staatsanwältin geschildert hat, ist erfunden. Es gibt keinerlei Beweise dafür“, sagte Abwerzger in Richtung der Geschworenen. Alle von den beiden Angeklagten gefundenen Spuren würden sich durch ganz normale Handwerkstätigkeiten erklären lassen. Der Prozess wurde Mittwochmittag auf den 30. September vertagt, um weitere Zeugen einzuvernehmen.