Bluttat Mühlbachl: Lebenslang statt 20 Jahre
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Aus Sicht der Verteidigung seien nicht alle Spuren ausgewertet worden. Der Verteidiger bemängelte deshalb das Ermittlungsverfahren. Für die Staatsanwaltschaft war das Strafmaß zu gering. Letzteres sah am Donnerstag auch das Gericht so und erhöhte die Strafe wegen besonderer Grausamkeit der Tat auf lebenslang.
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der 25-jährige Angeklagte wurde erstinstanzlich wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Sieben der acht Geschworenen befanden ihn für schuldig. Dem 25-Jährigen wurde vorgeworfen, seinem Bekannten massive Stichverletzungen zugefügt und ihn damit vorsätzlich getötet zu haben. Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht schuldig bekannt. Er habe das Opfer zwar an jenem Abend zu Hause besucht, sei nach einer halben Stunde jedoch wieder gegangen, hatte der gebürtige Slowake gesagt - mehr dazu in 20 Jahre Haft im Mordfall Mühlbachl.
Die Staatsanwältin berief sich im Prozess auf die Spurenlage. Am Tatort gefundene DNA-Spuren des 25-Jährigen seien der eindeutige Beweis dafür, dass der Angeklagte für den Mord verantwortlich sei.