Nach Klage: Skischulgesetz neu steht

Das Land Tirol ändert sein Skischulgesetz und reagiert damit auf eine Klage der EU-Kommission. Die Novelle sei bereits in Begutachtung gegangen, teilte das Land am Dienstag in einer Aussendung mit.

Nachdem die EU-Kommission vor rund zweieinhalb Wochen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Österreich wegen Beschränkungen für ausländische Skilehrer angekündigt hatte, novelliert das Land Tirol nun das Skischulgesetz - mehr dazu in Novelle zum Skischulgesetz in Vorbereitung.

Auch Gäste in Tirol können aufgenommen werden

Neben einer Vereinfachung des Meldeverfahrens für ausländische Skischulen bzw. Skilehrer im Rahmen des Ausflugsverkehrs sehe das neue Gesetz auch die Möglichkeit der Aufnahme von Gästen in Tirol vor, hieß es. Ausländische Skischulen müssen somit spätestens drei Wochen vor der Aufnahme der Tätigkeit die Meldung an den Tiroler Skilehrerverband erstatten. Ausländische Skischulen, die in Tirol Gäste aufnehmen wollen, müssen zudem bereits bei der Anmeldung ein konkretes Skigebiet angeben.

Qualitätsstandards müssen eingehalten werden

Die bisher vorgesehene Nachprüfung der beruflichen Qualifikationen der Skilehrer durch die Bezirkshauptmannschaft entfalle zukünftig. „Durchgehend hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards in Tirol stehen aber weiterhin im Vordergrund“, meinte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Deshalb müssen ausländische Skilehrer die gleichen „sicherheitsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten“ vorweisen wie in Österreich diplomierte Skilehrer. „Wenn sie diese Ausbildung nicht absolviert haben, muss ein Skilehrer mit den benötigten Kenntnissen vor Ort sein und die Aufsicht ausüben“, so Platter. Andernfalls stelle das eine Verwaltungsübertretung dar.

Gesetzesänderung wurde zweimal eingemahnt

Die EU-Kommission hatte beklagt, dass die Vorschriften in Tirol es ausländischen Skilehrern untersagen würden, Schüler anzunehmen, die sich bereits an Ort und Stelle befinden. Damit dürften diese Skilehrer Dienstleistungen nur für Kunden erbringen, die mit ihnen zusammen aus dem Land anreisen, in dem der jeweilige Skilehrer oder die jeweilige Skischule niedergelassen sind. Dieses Verbot benachteilige ausländische Lehrer gegenüber Tiroler Skilehrern, die sämtliche Kunden annehmen dürfen.

Die Kommission hatte ihre Bedenken bereits im Juli 2014 in einer begründeten Stellungnahme und im Juli 2015 in einer weiteren Mitteilung vorgebracht. Da Österreich nicht in angemessener Weise reagierte und keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hatte, hatte die Kommission beschlossen, die österreichischen Behörden vor dem EuGH zu verklagen.