Üble Nachrede - Vergleich mit Glawischnig fixiert
Der Mann hatte auf Facebook ein Bild der Politikerin gepostet und ihr dabei Aussagen zu Asylwerbern in den Mund gelegt, die nicht von ihr stammten - mehr dazu in Glawischnig klagt Tiroler - Vergleichsangebot.
Geldstrafe und Widerruf auf Facebook
Der Tiroler kommt mit einer Geldstrafe davon, wenn er sich verpflichtet, sein Lügenzitat auf Facebook zu widerrufen. Wie Matthias Kapferer, der Innsbrucker Anwalt der Grünen-Chefin, erklärte, müsse der Mann den Eintrag widerrufen und diesen Eintrag drei Monate auf seiner Facebook-Seite stehen lassen.
Der Verfasser des Lügenpostings muss zudem 400 Euro Strafgeld an die Klägerin zahlen, dazu über 1.000 Euro für die Kosten des Gerichtsverfahrens. Das Strafgeld spendet Glawischnig für ein Sozialprojekt.