ÖBBler müssen länger auf mehr Gehalt warten

116 Tiroler ÖBB-Bedienstete sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit einer Klage gegen eine neue Bestimmung zur Anrechnung von Vordienstzeiten gescheitert. Für manche Mitarbeiter bedeute das bis zu 15.000 Euro Gehalt weniger, so die vida.

116 ÖBB-Bedienstete hatten zuvor mit Unterstützung der Tiroler Arbeiterkammer beim Landesgericht Innsbruck Klagen auf Entgeltdifferenzen für bestimmte Zeiträume aus ihrem jeweiligen Dienstverhältnis eingebracht. Die Bestimmungen im Bundesbahngesetz würden nämlich vorsehen, dass lediglich Lehrzeiten bei den Österreichischen Bundesbahnen oder bei Bahninfrastrukturunternehmen in einem Mitgliedsland der Europäischen Union angerechnet werden, so die „Tiroler Tageszeitung“ (Montag-Ausgabe). Das Landesgericht hatte die Klage abgewiesen.

Vorgeschichte: EU-Richtlinie wird umgesetzt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Jahr eine Vorrückungsregelung im Besoldungssystem für ÖBB-Beamte als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Nach dieser alten Regelung wurden bei der Ermittlung des für die Vorrückung maßgeblichen Stichtags neben dem Tag der Anstellung auch Vordienstzeiten berücksichtigt, allerdings nur, soweit sie nach dem 18. Lebensjahr lagen. 2010 wurde die Regelung dahin geändert, dass nunmehr auch vor dem 18. Lebensjahr liegende Zeiten berücksichtigt werden. Da die zusätzliche Anrechnung aber kostenneutral sein sollte, wurde gleichzeitig der erforderliche Vorrückungszeitraum in jeder der drei ersten Gehaltsstufen um jeweils ein Jahr verlängert. Die Folge war eine Anpassung der Vorrückungsregelung. Das Höchstgericht bestätigte in einer vorliegenden Entscheidung vom 2. Juli 2016, dass die Anpassung rechtskonform erfolgt sei, so der Zeitungsbericht.

Vida: „Warten bringt massive Gehaltseinbußen“

Johann Ellersdorfer vom Rechtsreferat der Eisenbahnergewerkschaft vida in Wien bedauerte im ORF-Gespräch am Montag die Entscheidung. Diese stelle einen Eingriff in bestehende Einstufungsregelungen dar, Mitarbeiter würden bei Vorrückungen zum Teil stark eingeschränkt. Manche müssten fünf, sechs Jahre länger auf eine Vorrückung warten und verlören dadurch zwischen 10.000 und 15.000 Euro Gehalt.

Ärgerlich sei auch, dass die neue Vorrückungsregelung rückwirkend eingeführt wurde. Das wäre, wie wenn für einen Arbeitsplatz z. B. ein Technikstudium notwendig war, dieses später aber nicht mehr angerechnet würde, so Ellersdorfer.