Kind gestorben: Prozess um Kinderbeihilfe

Ein 34-jähriger Oberländer soll vor fünf Jahren den Tod seines Sohnes nicht gemeldet und mehrere Jahre zu Unrecht Familien- und Kinderbeihilfe bezogen haben. Anfang August stand der Mann vor Gericht.

Er zeigte sich vor Richterin Verena Offer nicht geständig, er komme hier unschuldig zum Handkuss. Der Mann bezog in den letzten Jahren für insgesamt drei Kinder Beihilfe. Im Jahr 2011 verstarb sein zweieinhalbjähriger Sohn. Der Angeklagte sagte, er habe das umgehend seinem Notar gemeldet, für ihn sei die Sache damit erledigt gewesen. Das betonte er vor Gericht mehrfach. Dass für seinen verstorbenen Sohn weiterhin Geld vom Finanzamt auf sein Konto floss, habe er nicht bemerkt.

Schulden und Scheidung

Offenbar kam zu viel auf einmal zusammen: Schulden von fast 50.000 Euro aus seiner Selbständigkeit und auch die Scheidung von der Mutter seiner Kinder. Was dem Mann möglicherweise nicht auffiel, das bemerkte auch das Finanzamt anfangs nicht. Erst als die Mutter nach der Scheidung ihre Kinder ummeldete, trat der Fehler zutage. Der Prozess wurde vertagt. Die Richterin forderte weitere Beweismittel ein. Ende August wird weiterverhandelt.