Fahren ohne Führerschein ist keine Seltenheit
Im Jahr 2014 wurden 1.490 Verkehrsteilnehmer ohne gültigen Führerschein erwischt. Im laufenden Jahr verzeichnete die Exekutive bereits 669 derartige Fälle.
Das Fahren ohne Führerschein stellt eine Verwaltungsübertretung dar, so die Polizei. Der Strafrahmen bewege sich dabei zwischen 363 und 2.180 Euro. Wer dann neuerlich ein Fahrzeug lenkt, obwohl ihm die Lenkberechtigung entzogen wurde, muss mit einer Mindeststrafe von 767 Euro rechnen. Darüber hinaus drohen bei einem Unfall schwerwiegende versicherungsrechtliche Konsequenzen in Form von Regressforderungen durch die Versicherung, hieß es.
Führerscheinlose meist ohne Lenkerberechtigung
Die Gründe sind unterschiedlich und reichen von bereits abgenommenen Lenkerberechtigungen bis zu Lenkern, die nie eine Fahrschule besucht haben.
Bei den im Vorjahr angehaltenen Führerscheinlosen war die Variante „keine Lenkberechtigung“ mit 770 am höchsten. Danach folgten die Gründe „keine Lenkberechtigung, da entzogen“ mit 201, „keine Lenkberechtigung der betreffenden Klasse, jedoch für andere Klasse vorhanden“ mit 156 und „keine Lenkberechtigung für Moped“ mit 77. Die restlichen 128 Übertretungen teilten sich auf andere Deliktsvarianten auf, so die Polizei.
43 Jahre ohne Führerschein unterwegs
Kurios mutet ein Fall aus dem Bezirk Innsbruck-Land an: Dort wurde bei einer Verkehrskontrolle ein älterer Lenker angehalten, der laut eigenen Angaben seit 43 Jahren Auto gefahren ist, ohne je den Führerschein gemacht zu haben - mehr dazu in 43 Jahre ohne Führerschein unterwegs (tirol.ORF.at, 18.9.2015).