Burkaverbot bei Tiroler Sporthändler

Der Eigentümer eines Sportgeschäfts in Pertisau am Achensee (Bezirk Schwaz) hat für sein Geschäft ein Verschleierungsverbot ausgesprochen. Voll verhüllten Frauen bleibt der Zutritt zum Geschäft verwehrt. Das sorgt für Aufregung.

Hunde sowie Frauen in Burkas dürfen Sportgeschäft Wöll in Pertisau nicht betreten. Er brachte das Schild an, nachdem er einige vollverschleierte Kundinnen hatte, die sich nicht von seinen Mitarbeiterinnen bedienen lassen wollten. Er habe die Kunden daraufhin des Geschäfts verwiesen.

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Hubert Wöll will Frauen helfen

Dass oft verschleierte Frauen in sein Geschäft wollen, sei nicht der Fall, so Hubert Wöll. Aber er wolle den Frauen helfen diese Diskriminierung zu überwinden.

Nur knapp 1 Prozent der Gäste in der Region Achensee kommt aus dem arabischen Raum. In Hubert Wölls Geschäft seien es etwa zehn arabische Gäste pro Jahr.

Nicht nur Verständnis für Vorgehen

Wöll will von vielen für sein Vorgehen Zustimmung erhalten haben, wie er gegenüber dem ORF erklärte. Doch beim Tourismusverband, der Gemeinde und auch bei den anderen Gästen stößt das Schild nicht immer auf Verständnis.

Burkaverbot

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Hubert Wöll selbst ist das egal. Erst vor wenigen Tagen habe er eine Frau in Burka dazu gebracht, vor dem Geschäft ihr Gesicht zu enthüllen, wie er erklärte.

Anzeige gegen Schild möglich

Ganz so gesetzeskonform ist das Schild aber nicht. Von der Gleichbehandlungsanwaltschaft heißt es, man könne mit einer Anzeige gegen das Schild vorgehen. Niemand dürfe wegen seiner Religion oder Herkunft daran gehindert werden, öffentliche Orte zu betreten bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Bei Anzeige stehen darauf Verwaltungsstrafen in der Höhe von 1.000 Euro. Betroffene könnten auch das Gleichbehandlungsgesetz einklagen und Schadenersatz fordern. Niemanden darf aufgrund seiner Herkunft der Zutritt zu Dienstleistungen oder Lokalen verweigert werden, verwies die Gleichbehandlungsanwaltschaft im März. Die jüngsten Beispiele betreffen etwa Fälle, in denen eine Clubbesitzerin Flüchtlingen den Einlass verweigerte oder ein Schwimmbad sie nur in Begleitung eines Betreuers hineinlassen wollte - mehr dazu in Zutrittsverweigerung ist diskriminierend (volksgruppen.ORF.at, 18.3.2016)