Wartefrist für Mietzinsbeihilfe beschlossen

Mit 26 zu 13 Stimmen hat der Innsbrucker Gemeinderat in der Nacht auf Freitag für eine Änderung der Mietzinsbeihilfe gestimmt. Damit kann einen Antrag erst stellen, wer bereits drei Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck emeldet ist.

Bisher konnte ab dem ersten Aufenthaltstag in Innsbruck um Beihilfe angesucht werden. Für soziale Härtefälle wurde eine Übergangsfrist vereinbart. Dagegen stimmten die Grünen und der Pirat sowie vier von sechs SPÖ-Gemeinderäten.

Die meisten Ansuchen in Innsbruck

Allein im letzten Jahr wurden in Innsbruck über 10.000 Ansuchen gestellt, etwa die Hälfte davon waren Studierende. Drei Viertel aller Fälle von Mietzinsbeihilfe in Tirol fallen in Innsbruck an. Laut Auskunft des Stadtmagistrats betrug der Stadtanteil 2015 rund 5,6 Millionen Euro. Die Kosten für die Beihilfe übernehmen zu 70 Prozent das Land und zu 30 Prozent die jeweilige Gemeinde - mehr dazu in Diskussion um Mietzinsbeihilfe in Innsbruck