Hypo Tirol muss Negativzinsen weitergeben

Die Hypo Tirol Bank muss negative Referenzzinssätze an Kreditnehmer weitergeben. Ein Zinssatz von Null gelte aber als absolute Untergrenze, „echte Negativzinsen“ seien dem Wesen des Kreditvertrages widersprechend, so das Oberlandesgericht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Arbeiterkammer (AK), die eine Verbandsklage eingebracht hatte, will nun den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen.

Die AK hatte die Hypo Tirol geklagt, weil sie negative Referenzzinssätze nicht an ihre Kunden weitergibt. Konkret geht es darum, dass der Euribor bzw. der Libor ins Minus gerutscht sind, variable Zinsen, die auf diesen Indizes aufbauen, werden aber weiter so berechnet, als lägen die Indizes nach wie vor bei Null. Demnach wurde laut AK immer zumindest ein Sollzinssatz in Höhe des vertraglich vereinbarten Aufschlages verrechnet.

Das OLG bestätigte nun in zweiter Instanz die Feststellung des Landesgerichtes dahin gehend, dass die Nichtweitergabe von negativen Zinsindikatoren und das obligate Verrechnen des vertraglich vereinbarten Aufschlags rechtlich unzulässig sei, teilte die Arbeiterkammer in einer Aussendung mit. Bei „echten Negativzinsen“ sehe das OLG aber eine Einschränkung: Die absolute Untergrenze der Entgeltlichkeit sei ein Zinssatz von Null.

Nichtweitergabe widerspricht Kreditvertrag

Die Argumentation des OLG lautet laut AK: Die einfache Vertragsauslegung finde ihre Grenze im Leitbild des Kreditvertrages und Negativzinsen, die das Kreditinstitut an den Kunden zahlen müsste, würden dem Wesen des Kreditvertrages widersprechen. Denn aus der Definition eines Kreditvertrages folge, dass der Kreditnehmer und nicht der Kreditgeber ein Entgelt in Form von Zinsen zu zahlen habe und die absolute Untergrenze der Entgeltlichkeit ein Zinssatz von Null sei.

Die AK bezweifelt aber die Feststellung des Gerichts in puncto „echte Negativzinsen“ und hat deshalb Revision an den OGH erhoben. „Damit soll die bis dato ungeklärte Rechtsfrage, die über den Einzelfall hinausgeht und für eine größere Anzahl von Kunden und Bankinstituten von Bedeutung ist, endgültig geklärt werden“, meinte die Arbeiterkammer.

Die AK stellt auf ihrer Homepage darüber hinaus einen Musterbrief zum Ausdrucken zur Verfügung. Hier können Bankkunden - vorbehaltlich, dass das Gericht das Urteil bestätigt - deponieren, dass sie zu viel bezahlte Zinsen zurückverlangen.