Freispruch nach vorgetäuschter Messerattacke

Ein 44-jähriger Mann ist am Dienstag in Innsbruck nach einer vorgetäuschten Messerattacke vom Vorwurf der Vortäuschung einer mit einer Strafe bedrohten Handlung freigesprochen worden.

Anfang März hörten Mitarbeiter eines Wachdienstes in der Notburga-Klammer-Gasse in Innsbruck Hilfeschreie. Gegen zwei Uhr früh fanden sie dann einen schwer verletzten Mann auf der Straße- mehr dazu in Mann mit Messer in der Brust aufgefunden .

Mann war verzweifelt

Der 44-jährige Slowake gab zunächst an, von einem Unbekannten attackiert und beraubt worden zu sein. Bereits am nächsten Tag gestand der Mann, dass er die Geschichte nur erfunden habe. Der wegen seiner bevorstehenden Scheidung verzweifelte Mann wollte Selbstmord begehen.

Richterin glaubte dem Angeklagten

Beim Strafverfahren wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung am Dienstag hat die Richterin die Verzweiflung gewürdigt. Sie glaubte dem Mann, dass es sich um eine Kurzschlusshandlung im Affekt gehandelt habe und kein Vorsatz vorlag. Weil auch zweifelhaft blieb, ob der Mann zur Tatzeit überhaupt zurechnungsfähig war, sprach ihn die Richterin im Zweifel frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.