Landesgesetze sollen entrümpelt werden
Seit 20 Jahren hat niemand mehr einen Antrag auf „Feilbietung“, also eine Versteigerung durch die Gemeinde, eingebracht. Viele Gemeinden wissen gar nicht, dass es die Feilbietungsordnung dafür noch gibt. Es ist damit eines von sieben Gesetzen, die aufgehoben werden sollen. Mit der Entrümpelung der Landesgesetze soll nicht nur Geld gespart werden, sondern auch viel Arbeit und Verwaltungsaufwand.
Aufhebungen werden im Landtag beschlossen
Auch bei den Berichten wird aufgeräumt. 80.000 Berichte sollen eingespart werden, und damit auch viel Papier. Bisher musste zum Beispiel der Bericht über die Lage der Land- und Forstwirtschaft jährlich abgegeben werden. Damit wurden aber nur Förderungen aufgezeigt, die ohnehin durch das neue Transparenzgesetz einsehbar sind. Die Berichtspflicht ist damit unnötig und fällt weg. Zusätzlich werden auch alle veralteten Landesgesetze aufgehoben, die vor dem 1. 1. 1980 in Kraft getreten sind. Bis Herbst sollen die Aufhebungen im Landtag beschlossen sein.