Rekurs gegen sektorales Fahrverbot

Die Handelskammer Bozen will gegen das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn, das ab 1. November in Kraft tritt, Rekurs einlegen. Das kündigte Handelskammerpräsident Michl Ebner am Dienstag in einer Aussendung an.

Das von der Tiroler Landesregierung beschlossene sektorale Fahrverbot sei wettbewerbsverzerrend und schade besonders der Südtiroler Wirtschaft, argumentierte Handelskammerpräsident Michl Ebner. Gegen diese Einschränkung des freien Warenverkehrs werden die Handelskammer Bozen auf EU-Ebene Rekurs einlegen, so Ebner.

Beeinträchtigung des Warenverkehrs

Das Fahrverbot werde im November zum nunmehr dritten Mal erlassen. Zuletzt wurde es 2011 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung damals damit, dass das sektorale Fahrverbot auf der A12 zu einer Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen dem nördlichen Europa und Norditalien führe, und dass es dieselbe Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung habe, so die Handelskammer.

Ebner rechnet sich gute Chancen aus

Daher gab sich der Handelskammerpräsident überzeugt, dass ein Rekurs gute Chancen auf Erfolg habe. Zudem führe die Verordnung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, vor allem weil zwischen Ziel-und Quellverkehr sowie Durchzugsverkehr auch in Bezug auf die zugelassenen Euroklassen unterschieden werde.

Zusätzlich gelte das Fahrverbot nur für Lkw, die mit bestimmten Gütern beladen sind, wie zum Beispiel Abfälle, Steine, Fliesen oder Stahl. Die Beeinträchtigung der Umwelt hänge aber nicht von den transportierten Gütern, sondern von den Fahrzeugen ab, so die Argumentation der Handelskammer Bozen.

Links: