Fünf Jahre Haft für pakistanischen Schlepper

Ein pakistanischer Schlepper ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll zwischen 2013 und 2016 „viele“ Landsleute nach Europa geschleust haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 27-Jährige ist Asylwerber aus Pakistan. In erster Instanz wurde sein Asylantrag abgelehnt, das Verfahren läuft aber noch. Der Mann wohnte vor seiner Verhaftung in Innsbruck und arbeitete als Zeitungsausträger sowie in einer Pizzeria. Weil er Arbeit gefunden habe, habe er mit der Schlepperei aufgehört, erklärte der Mann vor Gericht.

Mann gab nur drei Schleppungen zu

In der Zeit, in der er kein Einkommen hatte, habe er nur drei Personen, darunter auch seinen Bruder, von Pakistan über die Balkanroute nach Österreich geschleppt, so der 27-Jährige am Freitag vor Gericht. Ansonsten habe er nur Flüchtlinge in Wien abgeholt, sie mit dem Zug nach Innsbruck oder Salzburg begleitet und ihnen dann gesagt, wie sie mit der Bahn weiter nach Deutschland oder Italien kommen würden. Außerdem habe er ihnen auch die Tickets besorgt.

Schlepper vor Gericht

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Durch Telefonüberwachung überführt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann dagegen vor, als Mitglied einer kriminellen Vereinigung eine Vielzahl von Schlepperfahrten aus seinem Dorf in Pakistan nach Europa organisiert zu haben. Seit dem vergangenen Sommer seien es 150 Personen gewesen. Bezahlt wurden die Fahrten in Pakistan beim Vater des Angeklagten. Der Angeklagte bestritt dies. Ein Zeuge, ein geschleppter Pakistani aus dem Dorf, erzählte vor Gericht aber, dass der Vater des Angeklagten von dem Geld wohl gut leben würde, denn er habe viele Grundstücke und das Haus sei „wie ein Palast“. So kostete eine Schleppung von Pakistan nach Österreich rund 5.000 bis 8.000 Euro.

Überführt haben den Angeklagten Telefonüberwachungen und Handy-Auswertungen. Daraus gehe hervor, dass er hunderte Anrufe in Pakistan und zu Kontaktpersonen an der Balkanroute getätigt habe, hielt ihm der Richter vor. Am frühen Freitagnachmittag wurde der Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei kein kleines Rädchen gewesen, er sei groß im Geschäft gewesen und habe gut daran verdient. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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