Milde Urteile bei Wiederbetätigungs-Prozess

Mit sechs Freisprüchen und zwei Verurteilungen ist am Mittwoch der NS-Wiederbetätigungsprozess gegen Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder des Motorradklubs „Unterground Austria“ zu Ende gegangen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Liste der Vorwürfe gegen die acht Angeklagten war lang. Sie reichte vom Tragen eines Totenkopfes, wie ihn auch die Waffen-SS verwendete, über das Tragen einer Hitler Maske und das Verschicken von Hitler-Bildern sowie rassistischen Witzen bis hin zum Auffinden einer Hitler-Büste im Klubheim des Motorradklubs.

Bedingte Haftstrafen für zwei Angeklagte

All das reichte den Geschworenen nicht, um die Angeklagten im Sinne des Verbotsgesetzes zu verurteilen. Zwei der Angeklagten sah man auf Fotos beim Tätigen des Hitler Grußes. Dafür wurden sie von den acht Geschworenen, die lange beraten hatten, schuldig gesprochen. Die Strafe lautete 18 Monate Gefängnis bedingt auf drei Jahre. Das Vergehen nach dem Verbotsgesetz ist ein schweres Delikt mit hohen Strafen und an wirklich eindeutige Handlungen und Absichten gebunden.

Großrazzia in Wohnungen und im Vereinslokal

Nach Ermittlungen des Verfassungsschutzes sind im Dezember 2014 im Großraum Innsbruck gleichzeitig neun Wohnungen sowie ein Vereinslokal durchsucht worden. Dabei wurden die Beamten teilweise fündig und es folgte die Anklage gegen acht Personen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung - mehr dazu in Anklage nach Razzia bei Motorradclub