Freispruch in Brandstiftungs-Prozess

Mit einem Freispruch hat am Montag in Innsbruck ein Prozess wegen Brandstiftung gegen einen 23-Jährigen geendet. Vor Gericht konnte ihm die Schuld an zwei Großbränden an Bauernhöfen in St. Ulrich am Pillersee nicht nachgewiesen werden.

Er sei unschuldig, sagte der Angeklagte am Landesgericht am Beginn des Prozesses. Der Feuerwehrmann war von den Ermittlern als Tatverdächtiger ausgeforscht worden, weil er immer schnell an den Brandorten in St. Ulrich war und besonders engagiert beim Löschen. Auch bei anderen, kleineren Bränden in der Nähe sei er als Erster vor Ort gewesen.

Andere Ursachen nicht ausgeschlossen

Der Staatsanwalt erklärte, dass der Angeklagte örtlich und zeitlich die Gelegenheit für die Brände gehabt habe, er sei immer in der Nähe gewesen. Der Rechtsanwalt hingegen stellte Ergebnisse der Ermittlungsberichte in Frage. So hätten etwa andere Brandursachen als Brandstiftung nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können. Der Prozess endete schließlich mit einem Freispruch, weil dem Angeklagten die Schuld nicht nachgewiesen werden konnte, wie der Richter erklärte. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Link: